Statistische Erhebung von Daten hinsichtlich der Durchlässigkeit von Schulformen an Schulen in der Stadt Halle 24. Februar 201029. September 2014 Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung soll folgende statistische Daten zum Wechsel zwischen den Schulformen an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Halle erheben und dem Stadtrat vorlegen: Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten während der vergangenen 5 Jahre während oder zwischen den Schuljahren jenseits der verbindlichen Wechseltermine (beispielsweise zwischen Primar- und Sekundarstufe I) zwischen den Schulformen? von Grundschulen zu Förderschulen von Förderschulen zu Grundschulen von Sekundarschulen bzw. Gesamtschulen zu Förderschulen von Förderschulen zu Sekundarschulen bzw. Gesamtschulen von Sekundarschulen auf Gesamtschulen von Gesamtschulen auf Sekundarschulen von Sekundarschulen auf Gymnasien von Gymnasien auf Sekundarschulen Wie viele Schülerinnen und Schüler wechselten in den vergangenen 5 Jahren nach erfolgreichem Sekundarschulabschluss noch an ein Gymnasium bzw. den gymnasialen Zweig einer Gesamtschule? Schulen in freier Trägerschaft auf dem Gebiet der Stadt Halle sollen gebeten werden, freiwillig an dieser Umfrage mitzuwirken. Begründung Individuelle Wechsel von SchülerInnen zwischen Schulen unterschiedlicher Schulformen jenseits der verbindlichen Wechseltermine bleiben eine wichtige Frage im Bildungssystem – auch für die kommunalen Schulträger. Gerade nach der zuletzt beschlossenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung und der darin enthaltenen Festschreibung von Aufnahmekapazitäten für die allgemeinen kommunalen Gymnasien und Gesamtschulen stellt sich für Halle die praktische Frage noch einmal verschärft: Sind überhaupt entsprechende Plätze verfügbar, um nachträglichen oder untypischen Wünschen nach einem Schulwechsel zu entsprechen? In dieser Frage sind aufgrund der Verantwortung für ausreichende Kapazitäten an den Schulen eindeutig kommunale Belange im Bereich der Bildungspolitik betroffen. Auf eine entsprechende schriftliche Anfrage hin (Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Durchlässigkeit von Schulformen in Halle; V/2009/08483) wurden wir zur letzten Stadtratssitzung durch den Beigeordneten Tobias Kogge darüber informiert, dass dem Landesverwaltungsamt – und damit der Stadtverwaltung – entsprechende Daten nicht vorlägen. Es ist schlichtweg bedenklich, dass zu dieser Frage keine verlässlichen Zahlen als Planungsgrundlage existieren. Abhilfe schaffen soll dieser Antrag, der die Stadt beauftragt, als Schulträgerin (beispielsweise über das Schulverwaltungsamt) derartige Daten selbst zu erheben und nach Möglichkeit auf freiwilliger Basis auch die Träger freier Schulen einzubeziehen. Datenschutzrechtliche Belange? Zur Nicht-Beantwortung unserer zitierten Anfrage wurde zudem angebracht, dass „der öffentliche Träger keine Statistiken oder Namenssammlungen anfertigen“ dürfe. Diese Antwort war insofern irreführend, als dass explizit nicht nach „Namenssammlungen“ gefragt worden war, sondern nach rein statistischen, nicht-personenbezogenen Informationen. In diesem Punkt halten wir die Argumentation der Stadtverwaltung für nicht stichhaltig: § 84a SchulG LSA (Statistische Erhebungen und Verarbeitung personenbezogener Daten), Absatz 1, sagt klar: Für Zwecke der Schulverwaltung und der Schulaufsicht können schulbezogene statistische Erhebungen durchgeführt werden. Auskunftspflichtig sind die Schulträger; die Schulleitungen; die Lehrkräfte; sonstige an der Schule tätige Personen, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte. Auch die Landesregelungen zum Datenschutz widersprechen dem nicht, solange eine anonyme Datenerhebung gewährleistet ist. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift zum Landesdatenschutzgesetz (Verwaltungsvorschriften zum Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (VV-DSG-LSA zu DSG-LSA)) stellt im Punkt 2.1.1 (Personenbezogene Daten) fest: Aggregierte Daten (Summendaten), wie sie z. B. in der Statistik anfallen, sind nicht personenbezogen; […]. Datenerhebung durch den Schulträger Stadt Es ist also seitens der Stadt Halle als Schulträgerin möglich, diese statistischen Daten beispielsweise mithilfe eines vorgefertigten, schnell ausfüllbaren Formulars von den Schulen zu erfragen. Weiterhin steht einer Anfrage zur freiwilligen Teilnahme der Schulen in freier Trägerschaft nichts im Wege. Ergebnis Zustimmung