Antrag zu einem Beirat Stadtmarketing

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Halle beschließt die Einrichtung eines Beirates Stadtmarketing. Die Mitglieder des Beirates werden vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) entsandt, jede Fraktion erhält das Benennungsrecht für ein Mitglied. Der Beirat berät den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Angelegenheiten der Stadtmarketing GmbH.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Die Stadt Halle (Saale) ist Mehrheitsgesellschafter in der Stadtmarketing Halle GmbH, aktuell mit einem Gesellschaftsanteil von 55 %. Ein gesondertes Aufsichtsgremium wurde bei Gründung der Gesellschaft im Jahr 2003 nicht festgeschrieben. Bereits im September 2009 wurde auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion im Rat beschlossen, die Möglichkeiten des Gesellschaftervertrages auszuschöpfen und einen Beirat für das Stadtmarketing zu bestellen. Mitglieder des Beirates, die den Mehrheitsgesellschafter Stadt vertreten, sollten durch den Stadtrat entsandt werden, wobei jede Fraktion des Stadtrates ein entsprechendes Benennungsrecht erhalten sollte. Zwar wurde ein solcher Beirat in der Folge nicht realisiert, allerdings erfolgte im Zusammenhang mit der Bewerbung um den Titel „Stadt der Wissenschaft 2012″ bis Ende des Jahres 2012 eine Einbeziehung von Vertretern des Stadtrates über das sogenannte „Fachforum Politik”.

Im Februar 2013 wurde die Stadtverwaltung mit Stadtratsbeschluss zum Antrag V/2012/11287 beauftragt, eine Umstrukturierung der Stadtmarketing Halle GmbH unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte bis zum April 2013 zu prüfen. Ziel war die Gewährleistung eines angemessenen kommunalen Einfluss der Stadt Halle (Saale) auf

die Steuerung der Gesellschaft und die Vorlage einer entsprechenden Beschlussvorlage im Rat. Diese wurde allerdings bisher nicht vorgelegt.

Mit der Abstimmung zum Public Corporate Governance Kodex wurden stattdessen einige wenige zusätzliche Beschlusszuständigkeiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag eigentlich der Gesellschafterversammlung obliegen, dem Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften des Stadtrates zugewiesen.

Vorgeschlagen wird, einen städtischen Beirat Stadtmarketing – angelehnt an das bisherige Fachforum Politik – mit Vertretern der Fraktionen des Stadtrates einzurichten. Vor entsprechender Diskussion und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens könnten so relevante Themen zwischen Gesellschaftervertreter und Beiratsmitgliedern im Vorfeld der Entscheidungen abgestimmt werden.