Anfrage zu Qualitätsstandards bei der Essensversorgung in kommunalen Schulen 8. April 201516. April 2015 In den Sitzungen des Bildungsausschusses am 03.03.2015 und des Vergabeausschusses am 19.02.2015 wurden die Stadtratsgremien von der Stadtverwaltung über das künftig geplante Verfahren bei der Auswahl von Essensversorgern an allgemeinbildenden kommunalen Schulen informiert. Vorgesehen sind konkret künftig aufgrund von Regelungen des Vergaberechts europaweite Bekanntmachungen bzgl. der Interessenbekundungsverfahren für die Schülerspeisung. Bei der Auswahl des Anbieters sollen die Eltern- und Schulvertreter weiterhin ein hohes Maß an Mitsprache haben, die Vergabe der Leistung je Schule erfolgt künftig unter Beteiligung von Bildungsausschuss und Vergabeausschuss. Erste Bekanntmachungen zu Interessenbekundungsverfahren für Dienstleistungskonzessionsverträge zur Bereitstellung der Schülerspeisung wurden im Amtsblatt am 25.02.2015 für die Grundschulen Karl-Friedrich-Friesen, Neumarkt und Radewell sowie für das vorgesehene neue städtische Gymnasium veröffentlicht. Im Bekanntmachungstext heißt es dazu einerseits, dass erwartet wird, dass der Anbieter für die Auswahl der zuzubereitenden Speisen die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als verbindliche Mindestanforderung zu Grunde legt. Andererseits werden im Text nur folgende allgemeine Anforderungen als Aufzählung benannt: „ausgewogene und gesunde Lebensmittelvielfalt; reichlich Getreideprodukte sowie Kartoffeln; viel Gemüse und Obst; Milch und Milchprodukte häufig; Fisch ein- bis zweimal in der Woche, Fleisch, Wurstwaren; wenig Fett und fettreiche Lebensmittel; schonende Zubereitung, Zucker und Salz, sowie Eier in Maßen“. Wir fragen: Welche der von der DGE entwickelten Mindestanforderungen hinsichtlich Lebensmittelauswahl, der Häufigkeit der Verwendung von Lebensmitteln (Minimal- und Maximalforderungen) sowie der Kriterien für Speisenplanung und -herstellung inklusive einem nährstoffoptimierten Verpflegungsangebot gelten künftig als Mindeststandards für die Verpflegung an kommunalen Schulen der Stadt Halle? Ausreichendes Trinken gehört nach Auffassung der DGE zu einer vollwertigen Verpflegung. Ist entsprechend der Standards der DGE künftig eine Getränkeversorgung mit Trink- bzw. Mineralwasser durch die Anbieter vorgesehen? In welcher Form soll nach Auftragserteilung eine Kontrolle der Einhaltung der zuvor festgelegten Qualitätskriterien erfolgen? Welche Maßnahmen sind bei Nichteinhaltung der Kriterien vorgesehen? Wird es dazu Regelungen in den Dienstleistungskonzessionsverträgen geben? gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende