Der Einsatz von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen zur Schneebeseitigung im Winterdienst zieht verschiedenste Umweltschäden (insbesondere für Straßenbäume) nach sich, beschädigt Infrastruktur und Fahrzeuge durch Korrosion und ist selbst für Haustiere nicht ungefährlich. Daher ist deren Verwendung im Rahmen des Winterdienstes durch die Anlieger in Halle in der Straßenreinigungssatzung nur für eng eingegrenzte Notfälle, wie Blitzeis, erlaubt (§ 4, Winterdienst durch den Anlieger, Absatz 3; § 7, Ordnungswidrigkeiten, Absatz 1). Augenscheinlich ist der Einsatz von Streusalz in der Stadt dennoch weitverbreitet und auch in aktuellen, den üblichen Wintereinbruch übermäßig dramatisierenden Presseberichten wird über dieses Verbot kein Wort verloren.
Ich frage daher:
- Mit welchen Maßnahmen werden Hausbesitzer, Dienstleistungsfirmen und räumungspflichtige Bürgerinnen und Bürger von der Stadtverwaltung über die Auflagen und Anforderungen der Straßenreinigungssatzung informiert?
- Wie wird die Einhaltung des Streusalzverbots bei der Räumung von Fußwegen durch Anlieger kontrolliert?
- Wie viele Ordnungswidrigkeiten bei Einsatz von Streusalz wurden von MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes in diesem Winter schon geahndet?
- Welche Schritte unternehmen die Stadtverwaltung und die Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, um Folgeschäden durch Salzeinsatz bei der notwendigen Räumung und Schnee-Freihaltung wichtiger Verkehrsadern und Gefahrenstellen zu minimieren?
- Welche alternativen Abstumpfungsmittel werden von der Stadt in welchem Umfang und wo eingesetzt?
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