Anfrage zu Sedimentablagerungen im Mühlgraben

Auf unsere schriftliche Anfrage zur geplanten Öffnung des Mühlgrabens für Paddelboote (vgl. VI/2015/00868) wurde von der Stadtverwaltung im November 2015 mitgeteilt, dass bereits im Jahr 2014 Untersuchungen zu Sedimentverteilung und -belastung durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft beauftragt worden seien.

Im Ergebnis seien ca. 13.000 m³ Sedimentablagerung im Mühlgraben ermittelt worden, wobei die Sedimente u.a. mit Schwermetallen belastet seien und zur Minderung des Risikopotentials eine Sedimententfernung empfohlen werde. Aktuell wurde mitgeteilt, dass das betreffende Gutachten jetzt unter http://www.lhw.sachsen-anhalt.de/untersuchen-bewerten/schadstoffkonzept/sedimentmanagement/ einsehbar sei.

Wir fragen:

  1. In der betreffenden Antwort vom 20.11.2015 wird hinsichtlich des gutachterlichen Vorschlages ausgeführt, dass eine Entscheidung des Landes noch nicht vorliege. Aus welchen Gründen ist hier nach Auffassung der Stadtverwaltung für den Mühlgraben als Gewässer der zweiten Ordnung i.S. des Wassergesetztes LSA eine Zuständigkeit des Landes und nicht des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“ gegeben?
  2. Die Stadt Halle (Saale) ist Mitglied im Unterhaltungsverband. Welche Positionierungen gibt es von Seiten der Stadt und dem Unterhaltungsverband hinsichtlich des gutachterlichen Vorschlages?
  3. Im Gutachten werden bei einer Realisierung der Vorzugsvariante Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. € geschätzt. Welche Fördermittelprogramme stehen aktuell für eine solche Maßnahme grundsätzlich zur Verfügung?
  4. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine Öffnung des Mühlgrabens für das Befahren mit Paddelbooten auch denkbar, wenn die festgestellten Sedimentablagerungen im Mühlgraben verbleiben?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende