Anfrage zum Stand der Genehmigungen zum Betrieb des Golfplatzes am Hufeisensee

In der Begründung zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 158 “Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ wurde dargestellt, dass für die geplante regelmäßige Bewässerung des Golfplatzes eine Wasserentnahme aus dem Hufeisensee vorgesehen ist. Es seien allerdings keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten, da lediglich der Überlauf in die Reide reduziert werde. Aktuell wurde im Uferbereich eine entsprechende Pumpenstation durch den Investor realisiert.

Wir fragen:

  1. Ist für die Errichtung und den Betrieb der betreffenden Wasserentnahmestelle ein gesondertes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht erforderlich? Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens bzw. liegt bereits eine Genehmigung vor? Welche Auflagen wurden ggf. hinsichtlich der Wasserentnahme erteilt, welche maximale Wasserentnahme ist zulässig?
  2. Um die Wasserqualität des Hufeisensees nicht zu beeinträchtigen, soll nach den Festlegungen im Bebauungsplan die Einleitung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln insbesondere aus der Golfplatzpflege vermieden werden. Welche Vorkehrungen wurden und werden getroffen, damit kein belastetes Oberflächenwasser in den See abfließt?
  3. Wie ist der Stand der weiteren für die Nutzung als Golfplatz notwendigen Genehmigungsverfahren, beispielsweise bezüglich der geplanten Steganlage und der Beleuchtung von Spielbahnen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende