Anfrage zur Lärmaktionsplanung 1. Juni 201620. Juni 2016 Die Stadt Halle war gemäß § 47c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, im Rahmen der 2. Stufe der EU–Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (8.200 Kfz/Tag) zu erstellen. Der betreffende Abschlussbericht und die lärmbelasteten Flächen sind auf der städtischen Homepage zum Download als Dateien bereitgestellt unter http://www.halle.de/de/Verwaltung/Umwelt/Luft-Laerm-Elektrosmog/Laerm/Laermkartierung/ Entsprechend § 47d Abs. 1 Punkt 1 BImSchG bestand nach Erstellung der Kartierung nachfolgend die Verpflichtung, auf der Grundlage der erstellten Lärmkarten, bis zum 18. Juli 2013 einen Lärmaktionsplan aufzustellen, wobei auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich festgeschrieben ist. Wir fragen: Wie ist der aktuelle Stand der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in Halle? gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende