Anfrage zu den STARK III-Schulprojekten

Entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2017 schlägt die Stadtverwaltung vor, im Rahmen der 1. Anmeldephase für das Landesförderprogramm STARK III folgende Schulsanierungsprojekte einzureichen:

  • Turnhalle 2. IGS Halle, Mannheimer Str. 76a (Gesamtwertumfang 2.163.700 EUR, geplante Fördermittel 1.089.600 EUR)
  • Grundschule Hanoier Straße (Gesamtwertumfang 6.245.900 EUR, geplante Fördermittel 3.120.400 EUR)
  • Grundschule “Hans Christian Andersen” (Gesamtwertumfang 10.374.000 EUR, geplante Fördermittel 5.212.100 EUR)
  • Grund-, Gemeinsch.-u. SEK Kastanienallee (Gesamtwertumfang 7.963.400 EUR, geplante Fördermittel 3.972.700 EUR)
  • Turnhalle Gymnasium Südstadt, Turnhalle (Gesamtwertumfang 1.736.600 EUR, geplante Fördermittel 873.100 EUR)
  • Gymnasium Südstadt (Gesamtwertumfang 7.834.600 EUR, geplante Fördermittel 4.131.800 EUR)
  • Förderschulzentrum C.-Schorlemmer-Ring (Gesamtwertumfang 10.130.300 EUR, geplante Fördermittel 5.057.000 EUR)
  • Turnhalle Förderschulzentrum C.-Schorlemmer-Ring (Gesamtwertumfang 2.086.200 EUR, geplante Fördermittel 1.055.800 EUR)

Anträge können entsprechen der Förderrichtlinie bis zum 21.11.2016 eingereicht werden. Sowohl in der aktuell zur Beschlussfassung vorgesehenen Vorlage „Sanierungsbedarf an städtischen Schulen“ (VI/2016/01805) als auch in der Präsentation der Stadtverwaltung vom 28.06.2016 zu einem Investitionsprogramm Bildung 2022 – vgl. http://www.halle.de/de/Verwaltung/Presseanfragen/Nachrichten/?NewsId=36646 werden allerdings jeweils abweichende Sanierungssummen benannt. Beispielsweise werden bei der Grundschule “Hans Christian Andersen” in der zitierten BV Sanierungskosten von ca. 4,05 Mio. EUR angesetzt, in der Präsentation vom 28.06. wird eine Summe von 9,1 Mio. EUR genannt und im Haushaltsentwurf sind es 10,374 Mio. €.

Wir fragen:

  1. Wie erklären sich die unterschiedlichen Sanierungskosten in den einzelnen Darstellungen?
  2. Aus welchen Gründen wurde der Stadtrat vor Einreichung der Fördermittelanträge nicht mit einer Beschlussfassung zur Entwurfsplanung für die Sanierungsprojekte befasst? Welche notwendigen und wünschenswerten nicht energetischen Maßnahmen an den Schulen sind in den Fördermittelanträgen enthalten, welche wurden nicht berücksichtigt? Welche Möglichkeiten hat der Stadtrat, wenn nach erfolgter Fördermittelzusage noch Änderungsbedarf im Rahmen einer Baubeschlussfassung besteht?
  3. Welche Schüler*innenzahlen an den einzelnen Schulen wurden den erstellten Sanierungsplanungen jeweils zugrunde gelegt? Inwiefern wurden die jeweiligen Schulgremien in die Erstellung der Entwurfsplanungen einbezogen? Welche Sanierungswünsche wurden ggf. geäußert, die nicht in die Planungen aufgenommen werden konnten?
  4. Entsprechend einer Mitteilung zur Schulhofkonzeption in der Sitzung des Bildungsausschusses am 06.09.2016 ist im Rahmen der STARK III-Sanierungen aus Kostengründen nur eine Mängelbeseitigung im Schulhofbereich vorgesehen. Welchen Vorschlag hat die Stadtverwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschluss vom Oktober 2012 (zu Antrag V/2012/11081), der die Errichtung einer Kleinsportanlage (Kleinfeldfußball, Volleyball, Laufbahn, Weitsprunggrube) auf dem Schulhof der Grundschule “Hans Christian Andersen” vorsieht, nachdem die ehemalige Sportfläche neben der Schule inzwischen für den Neubau der Feuerwehr in Trotha genutzt wurde?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende