Anfrage zu Kündigungsfristen bei Betreuungsverträgen in Kindertagesstätten 9. Januar 201924. Januar 2019 In der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) § 7 „Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung“, Absatz 4 ist geregelt, dass eine Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten aus einer Kindertageseinrichtung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich ist. Abweichend hiervon kann bei Vorliegen eines Sachgrundes durch die Sorgeberechtigten mit dem Eigenbetrieb Kindertagestätten schriftlich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Die freien Träger betreffend fragen wir: Inwieweit können diese die Kündigungsfrist nach ihren Bedürfnissen ausgestalten?Ist die Festlegung der Kündigungsfrist Bestandteil der LQE-Vereinbarungen?Welche Träger verfügen über eine längere Kündigungsfrist, als die in der oben genannten Satzung? gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende