Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU/FDP und DIE LINKE zur Neuplanung eines Schulhofs für das Neue Städtische Gymnasium im Bereich Schülershof

  1. Der Stadtrat hebt den am 23.03.2017 gefassten Baubeschluss Freiflächengestaltung Schülershof, 1. BA (VI/2016/02570) auf.
  2. Die Planungen für die Freiflächen Schülershof werden unter folgenden Maßgaben überarbeitet:
    1. Das Gymnasium erhält einen abgegrenzten Bereich zur Nutzung als Schulhof, der direkt südlich an das Gebäude der ehemaligen Gutjahrschule grenzt und genügend Schulhoffläche für ca. 450 Schüler*innen bietet.
    2. Für die Aufteilung der Fläche zwischen dem Gebäude der Schule und der Straße „Schülershof“ (siehe zeichnerische Darstellung in der Antragsbegründung) ist zwischen den Nutzungen Gehweg, Ruhender Verkehr und Schulhof ein Kompromiss bei der Flächenaufteilung zu finden. Dem Stadtrat sind hierzu planerische Lösungsvorschläge mit jeweils unterschiedlichen Verteilungen der Nutzungsarten vorzulegen.
    3. Zu den entwickelten Varianten sind jeweils die Auswirkungen auf die bisher beantragten und für weitere Bauabschnitte vorgesehenen Fördermittel im Bereich Schülershof darzustellen.
  3. Die Neuplanung mit Varianten und einer Vorzugsvariante sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gez. Johannes Krause
Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion

gez. Dr. Bodo Meerheim
Fraktionsvorsitzender
Fraktion DIE LINKE

gez. Andreas Scholtyssek
Fraktionsvorsitzender
CDU/FDP-Fraktion

Begründung:

Das Neue Städtische Gymnasium verfügt im Innenbereich nicht über ausreichend Freiflächen, die als Schulhof genutzt werden können. Die Schule wird bei voller Auslastung ca. 900 Schüler*innen haben, aber nur die Hälfte davon findet auf dem Schulhof im Innenbereich Platz. Deshalb wird vorgeschlagen, einen Teil des als Schülershof bezeichneten Bereiches, der direkt an die Schule angrenzt (ehemalige Gutjahrschule) als räumlich erkennbaren Schulhofbereich herzurichten. Überlegungen, den breiten Gehweg direkt vor der Schule als offenen Schulhof zu nutzen, haben sich aus unserer Sicht als unpraktikabel erwiesen. Insbesondere die Durchsetzung des Hausrechtes gestaltet sich unter diesen Umständen schwierig, weil sich der Schulhof auf einem öffentlichen Gehweg befindet.