Anregung zur temporären Nutzung von Pkw-Stellflächen im öffentlichen Raum als Freisitze 3. Juni 202021. Juli 2020 Die in Folge der Corona-Pandemie verordnete Schließung von gastronomischen Einrichtungen hat viele Unternehmen in dieser Branche vor schwerwiegende finanzielle Probleme gestellt. Nach dem Rückgang der Infektionszahlen können gastronomische Einrichtungen inzwischen wieder öffnen. Eine wichtige Bedingung für eine Öffnung ist das Abstandsgebot zwischen den Tischen der Gäste von 1,5 m. Deshalb regen wir an, dort, wo dies möglich ist und wo es ein Interesse seitens der Gastronomie gibt, vorhandene Stellflächen für Kraftfahrzeuge den anliegenden Gaststätten als temporäre Flächen für einen Freisitz zur Verfügung zu stellen und dafür auf eine Sondernutzungsgebühr zu verzichten. Dies ermöglicht es den Unternehmen, zusätzliche Sitzplätze anzubieten und damit die dem Mindestabstand geschuldete Verringerung an Plätzen auszugleichen. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits in einigen anderen Städten, zum Beispiel in Berlin und in Freiburg im Breisgau. gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende