Prüfung der Anrechnung von Halle-Pass-Vergünstigungen auf Leistungen nach SGB II und SGB XII

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. im Stadtrat Halle (Saale)

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen eine Beibehaltung der Zuschussregularien des Halle-Passes für Ermäßigungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen nach Umsetzung der aktuell vorgesehenen Gesetzesänderungen für Leistungsbezieher gemäß SGB II und SGB XII hat.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt im Hinblick auf die geplante Einführung von „Bildungsgutscheinen“  zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Leistungen des Halle-Passes künftig auf Leistungen für SGB II und SGB XII – Bezieher angerechnet werden.

Begründung

Mit der vorgesehenen Beschlussfassung zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung  „Änderung Halle-Pass unter dem Gesichtspunkt der Neuregelung der Finanzierung an Teilhabe“ (Vorlagen-Nummer: V/2010/09354) sind Änderungen im Rahmen des Leistungskatalogs des Halle- Passes vorgesehen.

Demnach sollen künftig städtische Zuschüsse über den Halle-Pass für eine Ermäßigung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und die Ermäßigung für Schülerspeisung für Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung der Regelbedarfe entfallen. Als Begründung wird in diesem Zusammenhang angegeben, dass mit der geplanten Neuregelung für SGB II und XII- Leistungsbezieher kein Spielraum mehr für eine Bezuschussung innerhalb des Halle-Passes bestehe, da durch die Eltern für die Mittagsverpflegung ein Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen zu tragen sei und die darüber hinaus gehenden Mehraufwendungen als Pflichtleistungen zu finanzieren seien.

Bisher erhalten Halle-Pass-Inhaber von der Stadt Halle einen Zuschuss in Höhe von 0,85 € pro Mittagessen. Mit dem Prüfantrag wird das Ziel verfolgt, eine rechtliche Klärung dahingehend herbeizuführen, ob und ggf. welche Leistungen des Halle-Passes künftig auf Leistungen nach SGB II und SGB XII angerechnet werden. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang auch eine Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit.

Status

in Beratung