Anfrage zur Verwendung von Instandhaltungsmitteln für Geh- und Radwege

Mit Beschluss zum Antrag VI/2018/03722 vom Mai 2018 hat der Stadtrat eine Quotierung bei der Verwendung von Instandhaltungsmitteln für Gemeindestraßen bezogen auf die einzelnen Verkehrsanlagen (mind. 25 % Fußverkehrsanlagen, mind. 15 % Radverkehrsanlagen und mind. 40 % Anlagen des motorisierten Individualverkehrs) und eine nachträgliche jährliche Berichterstattung festgelegt. Im August 2019 wurde auf Anfrage eine Informationsvorlage für den Zeitraum 2019 für Mai 2020 im Planungsausschuss angekündigt.

Wir fragen:
Wie wurde in 2019 die Quotierung bei der Verwendung von Instandhaltungsmitteln für Gemeindestraßen umgesetzt? Wie viel Geld wurde absolut und prozentual jeweils für Fußwege, Radwege und Straßen ausgegeben? Welche Projekte konnten in den einzelnen Kategorien umgesetzt werden?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende