Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, künftig jährlich mindestens zwei neue Fassadenbegrünungsprojekte an geeigneten städtischen Bauwerken zu realisieren. 2020 wird mindestens noch ein Vorhaben umgesetzt. Zu prüfen ist, ob beispielsweise die angrenzende Fassade im nördlichen Bereich des Schulhofes des Lyonel-Feininger-Gymnasiums dafür geeignet ist.
- Die städtischen Wohnungsunternehmen GWG und HWG werden gebeten, ebenfalls verstärkt Fassadenbegrünungsprojekte zu initiieren.
gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Die Vorteile von Fassadenbegrünungen im Stadtraum liegen auf der Hand, begrünte Fassaden erhöhen u.a. die Aufenthaltsqualität und verbessern die Luftqualität, sorgen für Abkühlung und befördern die Artenvielfalt. Die Stadtverwaltung hat zahlreiche weitere Aspekte auf der städtischen Homepage unter http://www.halle.de/de/Verwaltung/Umwelt/Klima-Energie-und-M-06752/Fassadenbegruenung-F-09788/ aufgelistet.
Seit 2017 werden in Halle Fassadenbegrünungsprojekte auf Antrag durch geringe städtische finanzielle Zuschüsse unterstützt. Aufgrund der Tatsache, dass das Programm in der Praxis nicht im gewünschten Umfang in Anspruch genommen wird, hat der Stadtrat auf Initiative der SPD-Fraktion im März 2019 eine Überarbeitung der Richtlinie beschlossen. Seither wurde eine Umsetzung des Beschusses zwar immer wieder angekündigt, aber leider wurden dem Stadtrat bisher keine neuen Vorschläge vorgelegt.
Nachdem die Stadtverwaltung über einen sehr langen Zeitraum zwei Fassadenbegrünungsprojekte an Schulgebäuden in Halle-Neustadt umsetzen wollte, wurde zuletzt auf schriftliche Anfrage hin im Junistadtrat 2020 mitgeteilt, dass diese nun doch als nicht geeignet bewertet werden– vgl. Antwort zu Anfrage VII/2020/01347.
Vorgeschlagen wird, dass die Stadt künftig im Rahmen der Vorbildwirkung selbst regelmäßig eigene Fassadenbegrünungsprojekte realisiert und bewirbt sowie bei den städtischen Wohnungsunternehmen ebenfalls entsprechende Maßnahmen anregt.
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