Anfrage zur Fortentwicklung des Energie- und Klimapolitisches Leitbildes der Stadt

Im Dezember 2015 hat der Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung ein Energie- und Klimapolitisches Leitbild verabschiedet – vgl. Beschlussfassung zur BV VI/2015/01174. Festgelegt wurde u.a. das Ziel der Stadt, die CO2 -Emissionen gegenüber 1990 deutlich zu reduzieren, die Kraft-Wärme-Kopplung auszubauen und den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. Dabei orientiert sich die Stadt bisher an den übergeordneten Zielen der Bundesrepublik Deutschland, die eine Reduktion der gesamten Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020, um 55% bis 2030, um 70% bis 2040, um 80-95% bis 2050, jeweils zum Basisjahr 1990, vorsehen und den Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 60 % bis 2050. Geplant war das Leitbild regelmäßig in einem Abstand von 5 Jahren zu überprüfen und ggf. Änderungen oder Ergänzungen durch den Stadtrat zu beschließen. Eine Überprüfung hätte also 2020 erfolgen sollen. Vor dem Hintergrund der alarmierenden Berichte der Klimaforscher zum Fortschreiten des anthropogenen Klimawandels und der weltweit immer stärker sichtbaren und spürbaren Auswirkungen, erscheint eine Anpassung der kommunalen Zielsetzung in Halle unausweichlich. Der Oberbürgermeister selbst hatte Anfang 2020 gegenüber der Öffentlichkeit als neues notwendiges Ziel die Klimaneutralität bis 2040 vorgeschlagen. In mehreren Städten wurden inzwischen Zielsetzungen bis 2035 bzw. 2030 bezüglich der energiebedingten CO2-Emissionen festgelegt (z.B. Mainz, Tübingen, Münster, Soest, München). Wir fragen:

  1. Wie ist der aktuelle verwaltungsinterne Stand der Überprüfung der Ziele des Energie- und Klimapolitischen Leitbildes der Stadt aus 2015?
  2. Wie kann aus Sicht der Stadtverwaltung eine neue Zielsetzung gemeinsam mit Initiativen, Bürgerschaft, Gremien und Verbänden diskutiert und eine entsprechende Umsetzungsstrategie entwickelt werden? Ist diesbezüglich eine federführende Rolle des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung denkbar?
  3. Welche Zielsetzung besteht innerhalb der Verwaltung bezüglich eines Termins für einen Ratsbeschluss zu einem fortgeschriebenen städtischen Energie- und Klimapolitischen Leitbild?
  4. Kann in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung am 22. April 2021 zum aktuellen Sachstand informiert und diskutiert werden?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende