Anfrage zur haushaltswirtschaftlichen Sperre 14. April 202114. April 2021 Im Dezemberstadtrat 2020 hat der Stadtrat den Haushalt 2021 verabschiedet. Beschlossen wurde in diesem Zusammenhang auch ein Änderungsantrag von Stadtratsfraktionen der für 2021 von geringeren Erträgen in Höhe von insgesamt 1.785.000 EUR und geringeren Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.834.700 EUR ausgeht – vgl. Änderungsantrag VII/2020/02098. Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 04.02.2021 bestätigt, am 12.02.2021 wurde sie im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben.Ebenfalls mit Datum vom 12.02.2021 wurde vom Oberbürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 KomHVO verfügt, da unvorhergesehene Aufwendungen und Auszahlungen sowie Mindererträge und Mindereinzahlungen zu erwarten seien, beispielsweise aufgrund von Ausfällen bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie infolge der Einrichtung von Impfzentren und der Aufrechterhaltung von angepassten Hygienestandards.In einer Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Haushaltsplanes vom 12.02.2021 wird festgelegt, dass alle geplanten Ansätze für freiwillige Leistungen gesperrt sind. Diese könnten nach Maßgabe der Erforderlichkeit freigegeben werden. Gesondert wird dabei allerdings auf die freiwilligen Leistungen, die aufgrund von Vorschlägen des Stadtrates in den bestätigten Haushalt 2021 aufgenommen wurden, hingewiesen. Hier könne eine Auszahlung erst erfolgen, wenn „vorgesehene Deckungsmittel“ zur Verfügung stehen oder nicht im Haushalt geplante Mehrerträge/Mehreinzahlungen kassenwirksam vereinnahmt worden seien.Wir fragen: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage unterscheidet die Stadtverwaltung im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes zwischen freiwilligen Leistungen, die einerseits auf Vorschlag der Stadtverwaltung oder andererseits auf Vorschlag des Stadtrates in den bestätigten Haushaltsplan 2021 aufgenommen wurden?Für welche vom Stadtrat im Rahmen des Änderungsantrages VII/2020/02098 vorgeschlagenen und sodann beschlossenen Haushaltsprojekte 2021 konnten bis zum 31.3.2021 die vorgesehenen Haushaltsmittel in welcher konkreten Höhe freigegeben werden? Welche „Deckungsmittel“ oder welchen konkreten außerplanmäßiger Mehrerträge konnten jeweils dafür verwendet werden? Für welche weiteren Projekte und Aufgaben kann voraussichtlich mit einer Freigabe im 2. Quartal 2021 gerechnet werden? (Bitte entsprechend der einzelnen Beschlusspunkte des Änderungsantrages in Tabellenform darstellen!)Die Stadt Halle fördert auf vielen Ebenen über entsprechende Richtlinien als sogenannte freiwillige Leistungen zahlreiche Vorhaben und Projekte, entsprechende Budgets sind im Haushalt 2021 festgelegt. Wie ist der Stadt der Auszahlung von entsprechenden Fördermitteln zum 31.03.2021 in den Bereichen Kultur, soziale Arbeit, Jugendhilfe, Umwelt- und Naturschutz, Sport, Demokratieprojekte, Gleichstellung, Entwicklungspolitische Bildungsarbeit, Kleingartenwesen, städtepartnerschaftliche Beziehungen, Fassadenbegrünung und Beseitigung illegaler Graffiti (bitte jeweils Budget und Auszahlungsstand angeben)? Welche Antragstellungen für Projekte/Vorhaben wurden bisher mit Verweis auf die aktuelle haushaltswirtschaftliche Sperre abgelehnt? gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende