Anfrage zur aktuellen Situation von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die Corona-Pandemie

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schließungen von Einrichtungen (Schulen, Horte, Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Freizeiteinrichtungen, usw.) ziehen große Einschränkungen für die jungen Menschen nach sich. Kinder und Jugendliche halten sich überwiegend in ihren Kernfamilien auf, was zu einer Überforderungssituation der Eltern führen kann.

Die Stadtverwaltung informierte in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2021 über die Situation für Kinder und Jugendliche im Hinblick auf die Corona-Pandemie im Jahr 2020. Es wurde unter anderem beschrieben, dass im Monat November 2020 mit 88 Meldungen ein Höchststand an Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen zu verzeichnen war. Dieser Anstieg könnte, so die Stadtverwaltung, der anhalthaltenden Pandemie und dem zweiten Lockdown geschuldet sein. Bis dato sind infolge der Landeseindämmungsverordnung und den Bundesregelungen zur Notbremse immer noch viele Einrichtungen geschlossen und die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ist weiterhin stark eingeschränkt.

Wir fragen daher:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Meldungen von Kindeswohlgefährdungen pro Monat für den Zeitraum ab 01.01.2021 bis dato verteilt nach Sozialräumen?
  2. Wie stellen sich die Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen im Zeitraum ab 01.01.2021 bis dato dar? In wie vielen Fällen lag eine Kindeswohlgefährdung, eine latente Kindeswohlgefährdung, keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf, keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe- und Unterstützungsbedarf vor?
  3. Wie hoch ist die Anzahl von Inobhutnahmen pro Monat für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis dato verteilt nach Sozialräumen?
  4. Reichten die vorhandenen Platzkapazitäten zur Gewährleistung der Inobhutnahmen aus? Mussten ggf. zu den regulär vorgehaltenen Plätzen für in Obhut genommene Minderjährige weitere Platzkapazitäten geschaffen werden – wenn ja, wie viele und zu welchem Zeitpunkt?
  5. Welche Gefährdungsursachen (körperliche, psychische Misshandlung, sexuelle Gewalt, Vernachlässigung) in welcher Häufigkeit wurden für den Zeitraum ab 01.01.2021 bis dato festgestellt?
  6. Welche Maßnahmen in welcher Häufigkeit wurden im Zeitraum ab 01.01.2021 eingeleitet (ambulante/teilstationäre Hilfen, stationäre Hilfen, Anrufung Familiengericht, Kinder- und Jugendpsychiatrische Behandlung, usw.)
  7. Stehen den relevanten Bereichen in der Verwaltung (Kinder- und Jugendschutzzentrum, Allgemeiner Sozialer Dienst, Frauenschutzhaus, usw.) ausreichende personelle Kapazitäten zur Verfügung? Musste die Stadtverwaltung wegen eines erhöhten Bedarfs bereits Personalkapazitäten erhöhen? Wenn ja, wie ging/geht die Stadtverwaltung hier konkret vor?
  8. Steht die Stadtverwaltung in regelmäßigem Kontakt mit Kinderärzt*innen, Kliniken, Beratungsstellen, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie weiteren relevanten Bereichen, um sich einen Überblick über die Situation der psychischen und physischen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen im Stadtgebiet verschaffen zu können?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende