Anfrage zur Nichtberücksichtigung des Stadtratsbeschlusses zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß- und Radverkehrsanlagen

Mit Beschluss des Stadtrates zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß- und Radverkehrsanlagen vom 30.05.2018 (VI/2018/03722) wurde Folgendes festgelegt:

„Der Stadtrat beschließt, dass künftig im Rahmen der Instandsetzung von Gemeindestraßen im Stadtgebiet von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Reparaturen an Straßen, Wegen und Plätzen mindestens 25% für Fußverkehrsanlagen und mindestens 15% für Radverkehrsanlagen und mindestens 40% für Anlagen des motorisierten Individualverkehrs eingesetzt werden. Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird einmal jährlich für das vergangene Haushaltsjahr im Rahmen einer Informationsvorlage über die realisierten wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen berichtet.“

Stadtratsbeschluss VI/2018/03722 vom 30.05.2018

Zuletzt hat die Stadtverwaltung per Informationsvorlage im Ausschuss für Planungsangelegenheiten am 14.09.2021 über den Einsatz der Mittel im Jahr 2020 anhand einer Informationsvorlage informiert – vgl. http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=259067&type=do&. Der Beschluss des Stadtrates wurde demnach in 2020 nicht eingehalten. Insgesamt wurden 3.263.397,79 Euro für die Instandhaltung der Oberflächenbeläge eingesetzt. Für Gehwege wurden davon allerdings nur 535.055,32 Euro (ca. 16,4 %) und für Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) nur 109.071,79 Euro (ca. 3,3 %) verwendet. In der betreffenden Darstellung werden allerdings pauschal 25% der Instandhaltungsmittel für Fahrbahnen zusätzlich dem Radverkehrsanlagenanteil zugerechnet, weil auf zahlreichen Straßen im Stadtgebiet der Radverkehr im Mischverkehr geführt wird. Die Infovorlage enthält leider keinerlei Informationen über die konkret realisierten Instandhaltungsmaßnahmen.

Wir fragen:

  1. Aus welchen Gründen wurde beim Einsatz der Instandhaltungsmittel in 2020 vom Beschluss des Stadtrates abgewichen?
  2. Welche wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen konnten 2020 mit dem verfügbaren Budget realisiert werden. (Bitte Projekte entsprechend der einzelnen Verkehrsarten auflisten!)
  3. Welche der im Bereich der Fahrbahnen ohne gesonderte Radverkehrsanlagen realisierten Maßnahmen betreffen Verkehrsabschnitte, die für den Radverkehr von wesentlicher Bedeutung sind?
  4. Plant die Stadtverwaltung eine Umsetzung der Vorgaben des Stadtrates beim Einsatz der Mittel im Jahr in 2022?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende