Anfrage zu Fördermittelbeantragungen für Radverkehrsprojekte 1. Dezember 202116. Dezember 2021 Quelle: @Hans Braxmeier Pixabay.com In der Sitzung des Stadtrates am 26.05.2021 wurde die Stadtverwaltung mit Beschluss zur Vorlage „Sonderprogramm Stadt und Land“ VII/2021/02345 beauftragt, Antragstellungen beim Land für Fördermittel für Radwegeprojekte im Stadtgebiet zu realisieren. Die Stadtverwaltung selbst hatte Projekte vorgeschlagen, der Stadtrat hat den betreffenden Katalog um zwei weitere sehr lange ausstehende Maßnahmen erweitert. Konkret sind folgende Projekte zur Realisierung in 2022/2023 vorgesehen und im Haushaltsentwurf 2022 (Förderquote 90 %) eingeordnet: Radweg Lieskauer Straße (Investitionsumfang 1.197.500 EUR)Brücke am Kinderdorf BR 114 an die B 80 (Investitionsumfang 1.459.800 EUR)Magdeburger Chaussee (Investitionsumfang 472.200 EUR)Beleuchtung Hafenbahntrasse – Abschnitte 1, 2 und 3 – Raffineriestraße bis Merseburger Straße, Merseburger Straße bis Böllberger Weg, Böllberger Weg bis Hafenstraße (Investitionsumfang 423.000 EUR – 662.000 EUR – 799.000 EUR)Brücke über Kanal (Investitionsumfang 1.252.700 EUR)Veränderung der Ampelschaltung an Knotenpunkten (Investitionsumfang 282.000 EUR)Radverkehr Ludwig-Wucherer-Straße (Investitionsumfang 250.000 EUR)fahrradfreundliche Fahrbahnoberfläche in der Emil-Abderhalden-Straße (Investitionsumfang 1.053.000 EUR)fahrradfreundliche Fahrbahnoberfläche in der Straße zwischen Weidenplan und Unterberg (Investitionsumfang 220.000 EUR)Radweg Wallendorfer Straße zwischen Büschdorf und Kanena (laut BV 1.759.800,00 EUR)Radverkehr Paracelsusstraße (Investitionsumfang 350.000 EUR)Radabstellanlagen im Stadtgebiet (Investitionsumfang 200.000 EUR) Für Sachsen-Anhalt stehen rund 24,5 Millionen Euro insgesamt für Projekte in diesem Programmbereich zur Verfügung, die bis 2023 umgesetzt werden müssen. Inzwischen liegen in anderen Gebieten Sachsen-Anhalt erste Fördermittelbescheide für Radverkehrsprojekte vor, z.B. für einen neuen Fahrradweg zwischen Bismark und Kalbe für 4,5 Mio. EUR. Wir fragen: Für die Reihenfolge der Förderung ist der Zeitpunkt des Posteingangs des vollständigen Antrags beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt maßgebend. Für welche der o.g. Projekte konnten bisher vollständige Antragsunterlagen eingereicht werden? Für welche der o.g. Vorhaben nicht und aus welchen Gründen? Bis wann soll dies ggf. nachgeholt werden? Wann kann mit entsprechenden Fördermittelbescheiden gerechnet werden?Welche der Projekte sind wahrscheinlich bis Ende 2023 realisierbar und welche Projekte wahrscheinlich nicht? In der Stadtratssitzung am 24.11.2021 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, auch zum erweiterten Bund-Länder Programm mit dem Schwerpunkt Ertüchtigung und Sanierung vorhandener Radinfrastruktur unter Berücksichtigung der städtischen Radverkehrskonzeption einen Förderantrag einzureichen – vgl. Beschluss zu Antrag der SPD-Fraktion VII/2021/03094.Für welche Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen sind nunmehr ergänzende Antragstellungen vorgesehen? gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende