In einer städtischen Verwaltungsvorschrift Nr. 14/2008 wurden Regeln für das entgeltliche Parken mit Kfz auf städtischen Schulgrundstücken insbesondere für das Schulpersonal und im Ausnahmefall auch für Schüler*innen festgelegt. Demnach erfolgt das Parken während der Unterrichtszeit auf vorgegebenen Stellplätzen entgeltlich – 30 EURO pro Monat – auf vertraglicher Grundlage.
Wir fragen:
- An welchen der kommunalen Schulen der Stadt Halle (Saale) stehen jeweils wie viele Parkplätze für Kfz zur Verfügung?
- Wie viele der jeweils vorhandenen Parkplätze an den einzelnen Schulen waren im vergangenen Schuljahr komplett oder teilweise vermietet? Welche Einnahmen konnten insoweit jeweils erzielt werden? Werden aktuell noch Parkplätze auf Schulgrundstücken kostenfrei zur Verfügung gestellt?
- Sind im neuen Schuljahr Änderungen (zusätzliche oder weniger Stellplätze) auf den Schulgrundstücken vorgesehen? Wenn ja, welche Schulen betrifft dies mit welchen konkreten Änderungen?
- Im Rahmen der Bewirtschaftung städtischer Parkplätze werden andere Parkplätze entsprechend der Verwaltungsvorschrift 04/2015 an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Halle (Saale) auf Antrag gegen die Zahlung eines Mietentgelts in Höhe von 59,50 Euro monatlich vergeben. Wie erklären sich die unterschiedlichen Entgelthöhen? Sind Anpassungen vorgesehen?
gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende
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