Anfrage zum Rettungsdienst in der Stadt Halle

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Der Rettungsdienst im Stadtgebiet ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsfürsorge. Im Stadtgebiet werden mehrere Rettungswachen vorgehalten. Grundsätzliche Rahmenbedingungen sind in der Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan der Stadt Halle (Saale) für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis (2014) geregelt. Die Soll-Hilfsfrist, also der Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen am Einsatzort beträgt für den Rettungsdienst 12 Minuten und für Notärzt*innen 20 Minuten. Vorgabe ist, dass die Hilfsfristen in 95% der Fälle eingehalten werden sollen. Seit einigen Jahren hält die Stadt Halle einen Intensivtransportwagen vor, der es mit seiner speziellen Ausstattung ermöglicht, schwer- und schwerstkranke Menschen zu transportieren.

Aktuell hat der Stadtrat einem Vorschlag der Stadtverwaltung zur Durchführung des Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen über die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes nach §§ 12, 13 RettDG LSA für den Rettungsdienstbereich Halle (Saale)/Nördlicher Saalekreis – Konzessionsperiode ab 1. Januar 2024 in seiner Sitzung am 26.10.2022 zugestimmt. Ergänzend dazu fragen wir:

  1. Wurden die Hilfsfristen in den Jahren 2018 bis dato, den Rettungsdienst und die Notärzt*innen betreffend, eingehalten?
  2. Bei Nichteinhaltung der Hilfsfristen in den Jahren 2018 bis dato: Welche Stadtgebiete sind besonders betroffen? Welche Maßnahmen wurden/werden veranlasst, um die vorgeschriebenen Hilfsfristen einhalten zu können?
  3. Entspricht die Wache in der Magdeburger Straße den Anforderungen nach DIN 13049 (Bemessungs- und Planungsgrundlage Rettungswachen)? Wenn nicht, welche Lösungsvorschläge sieht die Stadtverwaltung und bis wann ist mit einer Verbesserung des Zustands zu rechnen?
  4. Hinsichtlich der Arbeitszeiten: Sind im Rettungsdienst Arbeitszeitverstöße in den Bereichen Rettungswagen (RTW), Intensivtransportwagen (ITW) und Noteinsatzfahrzeug (NEF) bekannt?
  5. Wie viele Notfallsanitäter*innen haben die Stadt Halle bzw. die Feuerwehr in den Jahren 2018 bis dato ausgebildet? Wie viele Absolventen*innen der Ausbildung wurden im angegebenen Zeitraum in ein Arbeitsverhältnis übernommen?
  6. Gibt es hinsichtlich des Einsatzes des Intensivtransportwagens sowie des Ersatz-Intensivtransportwagens eine Streckenbegrenzung pro Tag, die mit der Fahrzeit korreliert, um ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zu verhindern?
  7. Wenn Fahrzeiten des Intensivtransportwagens länger als 10 Stunden geplant sind: Wie werden die Lenkzeiten, Ruhezeiten sowie Desinfektion und Einwirkzeiten eingehalten? Wie oft kam es im Zeitraum 2018 bis dato zur Fahrten länger als 12 Stunden?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende