Anfrage zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß- und Radverkehrsanlagen 4. Januar 202320. Januar 2023 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/distelapparath-2726923/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3849097">Markus Distelrath</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=3849097">Pixabay</a> Mit Beschluss des Stadtrates zur Verwendung der Instandhaltungsmittel für Fuß- undRadverkehrsanlagen vom 30.05.2018 (VI/2018/03722) wurde Folgendes festgelegt: „Der Stadtrat beschließt, dass künftig im Rahmen der Instandsetzung von Gemeindestraßen im Stadtgebiet von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Reparaturen an Straßen, Wegen und Plätzen mindestens 25% für Fußverkehrsanlagen und mindestens 15%für Radverkehrsanlagen und mindestens 40% für Anlagen des motorisierten Individualverkehrs eingesetzt werden. Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird einmal jährlich für das vergangene Haushaltsjahr im Rahmen einer Informationsvorlage über die realisierten wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen berichtet.“ Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD zur Instandsetzung von Fuß- und Radwegen (VI/2018/03722) Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten am 14.09.2021 wurde per Informationsvorlage über den Einsatz der Mittel im Jahr 2020 informiert, für die Sitzung des Ausschusses für Planungsangelegenheiten am 10.01.2023 wurde nun ein Bericht für das Jahr 2021 veröffentlicht – vgl. Infovorlage VII/2022/05069. Im Ergebnis wurde der Beschluss des Stadtrates demnach in 2020 und auch 2021 nicht eingehalten. Insgesamt wurden im Jahr 2020 3.263.397,79 Euro für die Instandhaltung der Oberflächenbeläge eingesetzt. Für Gehwege wurden davon allerdings nur 535.055,32 Euro (ca. 16,4 %) und für Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen) nur 109.071,79 Euro (ca. 3,3 %) verwendet. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 3.100.671,00 Euro eingesetzt. Für Gehwege wurden 493.451,00 Euro (ca. 15,9%) verwendet und für Radverkehrsanlagen nur 14.671,00 Euro(ca. 0,5%). Aus welchen Gründen die vom Stadtrat festgelegte Mindestquote im Bereich der Fußverkehrsanlagen nicht eingehalten wurde, bleibt unklar. Im Bereich der Radverkehrsanlagen wird argumentiert, dass als Radverkehrsanlagen alle Verkehrsanlagen anzusehen seien, die für die Benutzung durch Fahrräder freigegeben sind. Infolge dieser eigenmächtigen und nicht durch den Ratsbeschluss beabsichtigten Auslegungdes Begriffs „Radverkehrsanlagen“ rechnet man pauschal 25% der Instandhaltungsmittel für Fahrbahnen des MIV (unabhängig von der Bedeutung für den Radverkehr) zusätzlich dem Radverkehrsanlagenanteil hinzu, weil auf zahlreichen Straßen im Stadtgebiet der Radverkehr im Mischverkehr geführt werde. Wir fragen: Welche wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen (Mitteleinsatz ab 5.000 EUR) konnten 2021 und 2022 mit dem jeweils verfügbaren Budget realisiert werden? Bitte Projekte in tabellarischer Form entsprechend der einzelnen Verkehrsanlagenarten (Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrbahnen) mit dem jeweiligen Mitteleinsatz auflisten! gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende