Antrag zur Einführung eines Gästebeitrages in der Stadt Halle (Saale) 4. Januar 202320. Januar 2023 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/engin_akyurt-3656355/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=4416515">Engin Akyurt</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=4416515">Pixabay</a> Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Erhebung von Gästebeiträgen zu erarbeiten und dem Stadtrat im 2. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist eine anteilige Deckung des Aufwandes für städtische Einrichtungen, die dem Tourismus dienen. Angestrebt wird ein Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2024. Der Gästebeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen und soll 2 EUR für jede beitragspflichtige Person pro Tag betragen. Bei der Erarbeitung der Regularien der Satzung (inkl. Befreiungen, Pflichten der Beherbergungseinrichtungen etc.) kann sich an der am 19.10.2022 beschlossenen Gästebeitragssatzung der Stadt Naumburg (Saale) orientiert werden. gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 20219 hat das Land Sachsen- Anhalt die Möglichkeit zur Erhebung von sogenannten Gästebeiträgen geschaffen. Konkret können auf der Grundlage von § 9 KAG LSA Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes u.a. für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Tourismus dienen sowie für die zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag erheben. Entsprechende Satzungen wurden inzwischen von mehreren Städten in Sachsen-Anhalt beschlossen. Gästebeitragssatzungen gibt es beispielsweise in Halberstadt, Thale, Harzgerode, Wittenberg und Naumburg. Vorgeschlagen wird, auch für die Stadt Halle eine Gästebeitragssatzung zu erarbeiten, um so künftig eine anteilige Finanzierung des weiter steigenden Aufwandes für die touristische Infrastruktur erreichen zu können. Der Gästebeitrag soll nach der Dauer des Aufenthalts in der Stadt bemessen werden. In die Satzung sind die gesetzlich vorgesehenen und weitere Befreiungstatbestände (z.B. Aufenthalt zur Berufsausübung, Kinder und Jugendliche etc.) aufzunehmen. Bei der Erarbeitung der Satzung kann sich beispielsweise an der seit dem 01.01.2023 in Kraft getretenen Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Naumburg (Saale) orientiert werden – vgl. Anlage). Entsprechend dem statistischen Quartalsbericht der Stadt Halle 2/2022 gab es im 1. Halbjahr 2022 insgesamt 173.007 Übernachtungen in unserer Stadt. Anlage: Gästebeitragssatzung der Stadt Naumburg