Verzicht auf Ausbau eines Uferwegs

Die Stadt Halle hat im Rahmen der Projekte zur Beseitigung von Schäden, die durch das Hochwasser im Jahr 2013 verursacht wurden, auch das Vorhaben Nr. 273 „Saale-Radweg Böllberger Weg“ beantragt. Konkret handelt es sich um einen östlich der Saale verlaufenden Uferweg südlich der Rabeninselbrücke bis zur Anglerstraße in Wörmlitz. Anders als der Projektname suggeriert, verläuft der Saaleradwanderweg bisher nicht in diesem Abschnitt, sondern wird entlang des Böllberger Weges geführt. Der Uferweg hat in großen Teilen bisher den Charakter eines sehr schmalen naturnahen Fußweges, die Uferkante ist überwiegend dicht mit Gehölzen bewachsen

Die Stadtverwaltung erläutert in der Antwort auf eine Anfrage des Stadtrates Johannes Streckenbach (CDU-Fraktion) aus dem Novemberstadtrat, dass der bisher schmale Uferweg im Rahmen der Fluthilfemaßnahme erheblich ausgebaut werden soll. Da eine Mindestwegebreite von 2,50 m vorgesehen ist und die Platzverhältnisse teilweise sehr beengt sind, wird auf etwa 300 m Länge zur Ufersicherung eine Spundwand eingebaut und so der Uferbereich erweitert. Das wird neben den für den Bau des Weges ohnehin entstehenden Kosten zu Zusatzkosten in Höhe von 2,1 Mio. EUR führen. Ein Änderungsantrag wird gerade bei der Investitionsbank eingereicht.

Vor dem Hintergrund, dass hier Steuermittel dafür verwendet werden sollen, einen geschützten naturnahen Uferbereich zu beseitigen, fordern wir, auf die betreffende Maßnahme zu verzichten und haben einen entsprechenden Antrag im Dezember in den Stadtrat eingereicht, der nun im neuen Jahr in den Ausschüssen besprochen wird. Hier wird ein Weg nicht nur wiederhergestellt, sondern erheblich ausgebaut. Dafür sind Fluthilfegelder nicht vorgesehen. Der naturnahe Charakter des sehr schönen Uferweges wird komplett zerstört, die vorhandene Ufervegetation vernichtet. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in ein geschütztes Biotop dar.

Der Uferweg ist für Spaziergänger*innen in seinem derzeitigen Zustand uneingeschränkt nutzbar. Gegen eine Verlegung des Saaleradwanderwegs an das Saaleufer spricht auch die Notwendigkeit, den Höhenunterschied zur angrenzenden Wegeführung durch eine Serpentine auszugleichen. Es müssen also weitere Flächen versiegelt werden und naturnahe Vegetation geht verloren.