Anfrage zu geplanten Straßenbauvorhaben in Halle

In der Mitteldeutschen Zeitung am 05.08.2011 wurde dargestellt, dass die Stadtverwaltung eine Antragstellung für Straßenumbau- und Sanierungsprojekte in einem Umfang von rund 300 Mio. € für einen Zeitraum von 14 Jahren vorbereiten würde. Genutzt werden soll demnach ein Bundesförderprogramm für den Nahverkehr mit einer hohen Förderquote, um Projekte wie die Steintor-Kreuzung, die Merseburger Straße, den Rannischen Platz, den südlichen Böllberger Weg, die Freiimfelder Straße und den Gimritzer Damm auszubauen. Die Oberbürgermeisterin wird in dem Presseartikel dahingehend zitiert, dass man an dem Förderprogramm auch bei einem von der Kommunalaufsicht beanstandeten Haushalt teilnehmen könne.

Wir fragen:

  1. Ist dieser Pressebericht zutreffend? Welche Details wurden korrekt wiedergegeben und welche Sachverhalte nicht?
  2. Welche Auswirkungen hätte eine Berücksichtigung der Straßenbaumaßnahmen auf andere Investitionsbereiche in der Stadt Halle? Werden die benannten Maßnahmen im Rahmen der vom Stadtrat geforderten und aktuell für September vorgesehenen Diskussion um investive Schwerpunktsetzungen mittels der Investitionsprioritätenliste 2012 – 2017 behandelt und abgewogen?
  3. Inwiefern berücksichtigt die Vorbereitung der Antragstellung die aktuell laufende Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans 2025 und das Konzept „Stadtbahn 2025“ der HAVAG?
  4. Welches Bundesförderprogramm soll für die Maßnahmen genutzt werden? Welche Maßnahmen sind demnach konkret förderfähig?
  5. Unter welchen Voraussetzungen können nach Auffassung der Stadtverwaltung geförderte Investitionsmaßnahmen unabhängig von einer Beanstandung des städtischen Haushalts von der Kommunalaufsicht genehmigt werden?
  6. Aus welchen Gründen wurde der Stadtrat bisher nicht über die Möglichkeit dieses Förderprogramms und die beabsichtigte Antragstellung informiert?
  7. Wann wird der Stadtrat mit der Teilnahme an dem Förderprogramm befasst? Welche Beratungsfolge in den Ausschüssen ist insofern vorgesehen?