Anfrage zur Finanzierung von Fluthilfeprojekten 6. September 202313. September 2023 Im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Olaf Meister MdL (KA 8/1539) im Landtag wurde von der Landesregierung vom 18.08.2023 u.a. über den Stand der Abrechnung der Hilfen zur Schadensbeseitigung der Hochwasserschäden 2013 bei der Infrastruktur in den Gemeinden informiert. Insgesamt werden in der Antwort mit Stand 30.06.2023 für Sachsen-Anhalt 195 noch nicht abgeschlossene Maßnahmen benannt, wobei auf die Stadt Halle nach Darstellung in einer Tabelle 28 Einzelmaßnahmen entfallen. Außerdem wird bezüglich inzwischen von den Kommunen gestellter Erhöhungsanträge ausgeführt: „Es ist davon auszugehen, dass für die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen insgesamt voraussichtlich noch 118 Mio. Euro erforderlich sind. Da mit zusätzlichen Mitteln zur Aufstockung des Fonds seitens des Bundes bzw. anderer Länder nicht zu rechnen ist und auch durch das Land Sachsen-Anhalt keine Landesmittel für diesen Zweck bereitgestellt werden können, kann der zusätzliche Erhöhungsbedarf nicht mehr durch Erhöhungsbewilligungen des Landesverwaltungsamtes aufgefangen werden. Diese können nur noch in ganz geringem Maße erfolgen, soweit Rückflüsse aus den noch laufenden Einzelmaßnahmen erfolgen. Dies bedeutet, dass der entstehende Mehrbedarf nur noch durch kommunale Eigenmittel finanziert werden kann und dort, wo eine solche Finanzierung nicht darstellbar ist, die Baumaßnahmen entsprechend imUmfang und Standard nur noch eingeschränkt durchgeführt werden können, um mit den bewilligten Mitteln auskömmlich zu sein. Im Ausnahmefall kann dies auch die Nichtdurchführung einer geplanten Schadensbeseitigungsmaßnahme bedeuten.“ Wir fragen: Bei welchen mit Stand 30.06.2023 noch nicht abgerechneten städtischen Fluthilfemaßnahmen in Halle sind aktuell welche Kostenerhöhungen gegenüber vorliegenden Bewilligungsbescheiden zu verzeichnen bzw. werden prognostiziert? Für welche der Maßnahmen ist nach aktueller Planung eine Finanzierung von Mehrbedarfen mit kommunalen Eigenmitteln notwendig/vorgesehen? Sollen/müssen ausstehende Baumaßnahmen aufgrund nicht ausreichender Finanzierung hinsichtlich Umfang und Standard in geänderter Form realisiert werden? Wenn ja, welche? Ist aktuell die Nichtdurchführung von bisher geplanten Schadensbeseitigungsmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche Projekte betrifft dies? gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende