Stadtratstelegramm 7/2023 (August)

Am 30.08.2023 versammelten sich die Stadträt*innen zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause. Die Tagesordnung war gut gefüllt und zu einigen Punkten war längerer Diskussionsbedarf zu erwarten.

Die aus unserer Sicht wichtigen Punkte waren:

  • Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation – Grundsatzbeschluss zur Transformation von Grünflächen und Verkehr am Riebeckplatz (VII/2023/05851)
  • Antrag der Stadtratsvorsitzenden Katja Müller zu einer Kommunalverfassungsstreitigkeit (VII/2023/06064)
  • Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD-Fraktion, MitBürger und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Erarbeitung einer Richtlinie für ein Baulandmodell Halle (Saale) (VII/2023/06039)
  • Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Nutzung der Bundesfördermittelprogramme “Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel” und “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” (VII/2023/05981)
  • Anfragen und mündliche Nachfragen

Planungen zum Zukunftszentrum erhalten neuen Rahmen

Erneut steht eine Beschlussvorlage zum geplanten Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation (ZET) auf der Tagesordnung einer Stadtratssitzung. Inzwischen haben sich wesentliche Änderungen bei den Planungen ergeben und deshalb soll der Stadtrat eine Entscheidung hierzu treffen. Konkret ist eine Verschiebung des Standortes für das ZET in die Mitte der Fläche zwischen dem Kreisel im Zentrum des Riebeckplatzes und den Gebäuden, die im Norden das Gesamtareal begrenzen. Voraussetzung dafür ist eine Verschiebung der Volkmannstraße nach Osten, näher an die Bahngleise heran. Bisher war der Abriss der Brücken vorgesehen, nun will man mindestens eine erhalten und als begrünten Fuß- und Radweg nutzen. Beide Ideen sollen der Rahmen für den vom Bund geplanten Architekturwettbewerb sein. Wir finden diese Änderungsvorschläge durchaus nachvollziehbar, hätten uns allerdings speziell bei den Brücken auch die Variante eines vollständigen Abrisses für den Wettbewerb offenhalten wollen. Unser Änderungsantrag dazu wurde leider von der Mehrheit der Stadträt*innen abgelehnt. Den Grundsatzbeschluss haben wir trotz der Ablehnung unseres Änderungsantrages mitgetragen. Bis zur Eröffnung des ZET gibt es noch einige dicke Bretter zu bohren, eines – wenn nicht das dickste – davon ist die Finanzierung der Umgestaltung des gesamten Platzes inklusive einer guten Anbindung des ZET und der umliegenden Flächen für den Fuß- und Radverkehr. Hier muss sich die Stadt selbst darum bemühen, das nötige Geld zu besorgen. Angesichts der Haushaltslage wird das nur mit Fördermitteln umsetzbar sein. Das ist auch der Grund für eine weitere Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Städtebaufördergebietes Riebeckplatz, die vom Stadtrat mit Mehrheit beschlossen wurde.

Rechtsstreit zwischen Stadtrat und AfD-Fraktion geht in die nächste Runde

Zu Beginn jeder Wahlperiode entsendet der Stadtrat sachkundige Einwohner*innen in die beratenden Ausschüsse. Hierfür hat jede Fraktion ein Vorschlagsrecht. Im Normalfall stimmt dann auch der Stadtrat mit Mehrheit für diese Vorschläge. Anders allerdings zu Beginn der aktuellen Wahlperiode: hier erhielten die Vorschläge der AfD-Fraktion keine Mehrheit im Stadtrat, weil auf der Liste der zu berufenden Sachkundigen, die als Gesamtpaket zur Abstimmung vorgelegt wurde, Personen waren, bei denen bei einer Mehrheit der Stadträt*innen Zweifel bestanden, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates bekennen und für deren Einhaltung eintreten. Aus der daraus resultierenden Ablehnung der Liste entspann sich ein Rechtsstreit zwischen der AfD-Fraktion und dem Stadtrat, der in solchen Fällen von seiner Vorsitzenden vertreten wird. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Halle stellt den Stadtrat nun vor ein Dilemma, denn das Gericht hat zwar festgestellt, dass die AfD-Fraktion ein Recht auf die Entsendung von sachkundigen Einwohner*innen hat. Andererseits kann der Stadtrat nicht gezwungen werden, einem entsprechenden Beschluss zuzustimmen. Das Kommunalverfassungsrecht in Sachsen-Anhalt lässt ein solches Dilemma offensichtlich zu. In der Augustsitzung sollte der Stadtrat nun darüber entscheiden, ob man gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Rechtsmittel einlegt und das Verfahren damit in eine weitere Runde geht. Da die AfD-Fraktion den Antrag verwiesen hatte, konnte der Stadtrat nicht zum Zeitpunkt der Sitzung entscheiden. Der Einspruch wurde inzwischen fristwahrend von der Stadtratsvorsitzenden eingelegt. Der Stadtrat selbst kann in seiner nächsten regulären Sitzung diese Entscheidung bestätigen oder aufheben.

Gemeinsamer Antrag fordert Maßnahmen für sozialen Wohnungsbau

Das Angebot an Wohnung mit einer sozialverträglichen Miete wird immer knapper. Tatsächlich sind kaum noch mietpreisgebundene Wohnungen verfügbar, auch weil die Bindungsfristen nach und nach auslaufen. In anderen Städten hat man zur Lösung dieses Problems Richtlinien geschaffen, die jeder/m Investor*in im Bereich Wohnungsbau konkrete Vorgaben machen. Wir wollen eine solche Richtlinie auch in Halle. Darin soll festgelegt werden, dass sich Investor*innen an den Kosten für die Errichtung von sozialer Infrastruktur wie zum Beispiel Kindertagesstätten beteiligen sollen und dass 20% der Wohnungen zu einer Miete angeboten werden, die maximal 20% über dem geltenden Richtwert liegt, für den Empfänger*innen des Bürgergelds die Miete vom Jobcenter erstattet bekommen (Richtwert für Kosten der Unterkunft). Die Stadtverwaltung hat unseren Antrag, den wir gemeinsam mit weiteren Fraktionen eingebracht haben, in die Fachausschüsse verwiesen, um dort darüber zu beraten, wie sich eine solche Richtlinie rechtssicher umsetzen lässt.

Stadt soll sich um Fördermittel beim Bund bewerben

Bereits vor einem Jahr hatten wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion den Antrag gestellt, sich für Maßnahmen aus dem Freiraum- und Begrünungskonzept Altstadt beim Bund um Fördermittel zu bemühen. Leider waren diese Bemühungen nicht erfolgreich. Seit Mitte Juni 2023 läuft nun eine neue Förderrunde und hierfür können noch bis 15.09.2023 Anträge gestellt werden. Wir fordern mit unserem Antrag die Stadtverwaltung auf, sich erneut mit Projekten beim Bund zu bewerben.

Ebenfalls Mitte September endet auch die Frist für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Auch hier soll sich die Stadt für Fördermittel zum Beispiel für die Sanierung der Schwimmhalle in Halle-Neustadt und die Sanierung des Familienzentrums „Schöpfkelle“ bewerben, damit wir diese dringend nötigen Sanierungsmaßnahmen endlich durchführen können. Der Stadtrat stimmte unserem Antrag mit Mehrheit zu.

Anfragen zu Fahrradparkhaus, Kitas und Begrünungsprojekte

Wie immer hatten wir einige schriftliche Anfragen an die Stadtverwaltung. Diesmal ging es unter anderem um das geplante Fahrradparkhaus am Riebeckplatz, um städtische Projekte zur Hof- und Fassadenbegrünung, zu einer Kita, die im HEP-Einkaufspark eingerichtet werden soll und zur Erhebung von Kostenbeiträgen in den halleschen Kitas. Die schriftlichen Antworten der Stadtverwaltung könnt Ihr wie immer im Ratsinformationssystem nachlesen.

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Die gesamte Tagesordnung und alle dazugehörigen Dokumente findet Ihr im Ratsinformationssystem (http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=18277). Wie immer gibt es auch einen Bild- und Tonmitschnitt auf YouTube, mit dem Ihr die Sitzung im Detail nachverfolgen könnt (https://youtu.be/OiboHdpcYSg?si=e70zH8ysKEX8TJMi). Die nächste Stadtratssitzung ist für den 27.09.2023 angesetzt.