Auslastung städtischer Kindertageseinrichtungen? 28. September 201129. September 2014 In der Jugendhilfeausschusssitzung am 11.08.2011 wurde über eine Auswertung des Bedarfs – und Entwicklungsplanes Kindertagesbetreuung (BEP) für das I. Halbjahr 2011 informiert. Ergänzend zu den Ausführungen bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele Kinder in welchen Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen wurden am Stichtag 30.06.2011 in den Bereichen Krippe und Kindergarten von wie vielen in der Einrichtung tätigen ErzieherInnen betreut? Wie viele Personen werden derzeit über das Projekt Bürgerarbeit in Kindertageseinrichtungen des EB Kita eingesetzt und welche Tätigkeiten werden von diesen realisiert? Der Stadtrat der Stadt Magdeburg hat mit einem Beschluss im Juli 2006 Grundsätze zur Infrastrukturplanung von Kindertageseinrichtungen dahingehend festgelegt, dass planerisch als Standard ein Flächenbedarf für ein Kind unter 3 Jahren (Kinderkrippe) von 5 qm pädagogischer Nutzfläche und für Kinder von 3 bis 13 Jahren (Kindergarten; Hort) von 2,5 qm pädagogischer Nutzfläche anzusetzen ist, wobei als pädagogische Nutzfläche die gebäudebezogene Fläche, die für die Betreuung der Kinder vorhanden und jederzeit nutzbar ist, gilt. Stellflächen für Schränke und Tische, Personalräume, Sanitär- und Wirtschaftsräume, ein Mehrzweckraum bis zu ca. 100 qm sowie Flure, die als Fluchtwege und Durchgänge dienen, zählen nicht zur pädagogischen Nutzfläche. In Einrichtungen, in denen behinderte Kinder betreut werden, ist für Therapieangebote einem erhöhten Raumbedarf Rechnung zu tragen. Als Außenfläche sollten in der Regel zwischen 18 und 24 qm pro Kind vorgehalten werden können. Welche Mindeststandards zu Raum- und Freiflächengrößen (pädagogische Nutzfläche im Innen- und Außenbereich) werden für die Einrichtungen in der Stadt Halle bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis grundsätzlich zugrunde gelegt? Mitgeteilt wurde, dass aktuell in Halle Kinderkrippenplätze für die Betreuung von Kindergartenkindern genutzt werden, da in diesem Bereich derzeit keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Bedarfs- und Entwicklungsplan Kindertagesbetreuung für das Jahr 2012 soll dem Stadtrat allerdings erst im Dezember 2011 vorgelegt werden. Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass durch bereits bekannte Standorterweiterungen und Neubauten in den Jahren 2011/12 der weiter steigende Betreuungsbedarf abgesichert werden kann? Welche im BEP 2011 für das Jahr 2011 enthaltenen Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? Welche im BEP 2011 nicht enthaltenen Maßnahmen für den Zeitraum ab 2012 sollen zusätzlich realisiert werden?