Änderungsantrag zum Grundsatzbeschluss Stadtbahnprogramm 2025

Dieser Antrag bezieht sich auf die Verwaltungsvorlage “Realisierung des Stadtbahnprogrammes Halle`25 Grundsatzbeschluss” (Vorlage V/2011/09954).

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage wird geändert und erhält folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat bestätigt das Stadtbahnprogramm Halle ´25 unter der Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung. Ziel ist eine Förderung durch den Bund und das Land von insgesamt 90%.
  2. Der Stadtrat beschließt, dass die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) Maßnahmeträger des Stadtbahnprogramms Halle´25 wird. Für Einzelvorhaben ist die HAVAG projektverantwortlicher Vorhabenträger und die Stadt überträgt ihr bei Bedarf jeweils die Bauherrenfunktion. Zur Koordinierung des Stadtbahnprogrammes wird ein Steuerkreis gebildet. Der Steuerkreis informiert den Stadtrat quartalsweise über den Programmfortgang.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, bis zur nächsten Stadtratssitzung einen Beschlussvorschlag über ein Vorlagen– und Beschlusswesen bei Einsetzung eines Steuerkreises vorzulegen.
  4. Die Oberbürgermeisterin wird als Gesellschaftervertreterin beauftragt, dafür Sorge tragen, dass der Stadtwerke-Konzern durch außerplanmäßige Investitionen im Rahmen des Stadtbahnprogramms im Hinblick auf die Eigenkapitalquote des Unternehmens nicht wesentlich negativ belastet wird. Daher wird die Stadtverwaltung beauftragt, dem Stadtrat zur Beschlussfassung relevanter Einzelmaßnahmen jeweils auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aus betriebswirtschaftlicher Perspektive der Stadtwerke vorzulegen.

Begründung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Stadtverwaltung und der Stadtwerke, mit dem Stadtbahnprogramm 2025 das Angebot der HAVAG durch die Einwerbung von Fördermitteln zu sichern und zu verbessern.

Jedoch wurde Beschlusspunkt 1 des Grundsatzbeschlusses seit der ersten Einbringung in die Ratsberatung (Fassung 24.08.2011) unserer Auffassung nach nunmehr entscheidend verändert (vgl. Fassung vom 12.09.2011). Denn nach enger Lesart der neu vorgeschlagenen Formulierung wurde die Bindung der Stadtrats-Zustimmung zum Vorhaben an die Einwerbung von Fördermitteln von Bund und Land aufgehoben. Gemäß der neuen Formulierung wäre es nun möglich, das Programm auch mit anderen Finanzierungsquellen umzusetzen – was möglicherweise zu Lasten anderer Vorhaben gehen könnte. So sehr das Stadtbahnprogramm 2025 im Grundsatz unterstützt wird – finanziell trägt der Vorschlag aktuell nur unter Maßgabe der hohen Fördermittelquote im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes. Sollten sich diese Mittel nicht einwerben lassen, so muss sich der Stadtrat zwingend erneut mit Umfang und Ausgestaltung der Einzelprojekte befassen. Daher beantragt unsere Fraktion einerseits, den „alten“ Beschlusstext wieder in die Vorlage aufzunehmen.

Darüber hinaus schlagen wir andererseits vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Umsetzung ausdrücklich an die angestrebte hohe Förderquote von durchschnittlich 90% gebunden wird. Es wäre aus unserer Sicht keine gute Entwicklung, wenn sich der Stadtrat jetzt an das Vorhaben binden würde, dieses dann aber später aufgrund der begonnenen Umsetzung eine Eigendynamik entwickeln würde, die eine Fertigstellung zu Lasten anderer Vorhaben naheliegend erscheinen ließe. Entsprechende Vorkommnisse sind wahrlich nicht unbekannt.

Vor diesem Hintergrund ist auch der beantragte neue Beschlusspunkt 3 zu verstehen: Bei dem Stadtbahnprogramm 2025 handelt es sich um ein finanziell ausgesprochen umfangreiches Vorhaben, welches zentrale Verkehrs-Bauvorhaben in der Stadt der nächsten Jahre beinhaltet oder tangiert. Diese ganzen Vorhaben sollte der Stadtrat jetzt nicht einfach innerhalb eines Monats auf der Basis einer knappen Vorlage mit nur wenigen Detail-Informationen pro Einzelmaßnahme bereits komplett beschließen. Im Abschnitt 2.3 ist klar formuliert, dass der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt lediglich  „Gestaltungsbeschlüsse“ zu den Einzelmaßnahmen zu treffen hat. Diese entscheiden aber nach regelmäßiger Praxis nur noch über das „wie“, nicht mehr jedoch über das „ob“ eines Vorhabens.

Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass der Stadtrat mit seiner Zustimmung zu einem Grundsatzbeschluss seine Unterstützung des Vorhabens insgesamt signalisieren kann, sich jedoch gleichzeitig das Recht vorbehalten sollte, die Priorität jeder einzelnen Maßnahme, den grundsätzlichen Bedarf und deren Folgekosten noch einmal genau hinterfragen zu können.

In den bisherigen Beratungen zur Vorlage ist deutlich geworden, dass die Finanzierung zusätzlicher investiver Eigenmittel der Stadtwerke für die angedachten Komplex-Maßnahmen noch nicht vollumfänglich sichergestellt ist, obwohl  diese neben den einzuwerbenden Fördermitteln und den Zuschüssen aus dem städtischen Haushalt quasi die dritte Säule der Finanzierung des Stadtbahnprogramms bilden. So wünschenswert daher das Vorhaben aus städtischer Sicht sein mag, auch die Stadtwerke müssen sich dies leisten können. Die Aufbringung dieser zusätzlichen Finanzierung liegt formal in der Verantwortung der Stadtwerke, es kann aber nicht im Interesse des Stadtrates liegen, wenn sich die Stadtwerke aufgrund politischer Steuerungssignale an diesem Projekt „verheben“ und im Ergebnis ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Vorgeschlagen wird daher, jeder Entscheidungsvorlage auch eine Betrachtung aus Sicht der Stadtwerke beizufügen, die Angaben dazu enthält, ob sich das Vorhaben rentiert und die notwendigen Investitionsmittel aufgebracht werden können.

Status

von der Ratsmehrheit abgelehnt