Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für neue Trinkbrunnen im öffentlichen Raum

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den anstehenden Sanierungen an den Brunnenanlagen Pinguinbrunnen (Bereich Schwetschkestraße) und August-Bebel-Platz Trinkbrunnen einzuplanen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, künftig weitere zu sanierende Brunnenanlagen so zu planen, dass mindestens die technischen Voraussetzungen für die unkomplizierte Nachrüstung mit Trinkbrunnen geschaffen werden. Den Stadtratsgremien wird bei der Variantenbeschlussfassung zu den Brunnenanlagensanierungen jeweils auch eine Variante mit Trinkbrunnen vorgelegt.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:
Langanhaltende Hitzewellen insbesondere in den Sommermonaten sind auch in Halle kein seltenes Ereignis mehr. Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehören zu den Basisbausteinen einer guten städtischen Hitzevorsorge.
Aktuell sind im Stadtgebiet lediglich drei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum installiert und in Benutzung. Auf Nachfrage unserer Fraktion im Auguststadtrat 2024 (vgl. Anfrage VIII/2024/00171) wurde mitgeteilt, dass von den 10 ursprünglich in 2023 vorgesehenen neuen Trinkbrunnen zunächst nur der Trinkbrunnenstandort an der Skateranlage an der Magistrale in Halle Neustadt umgesetzt wurde. Der Aufbau des Trinkbrunnens am Melanchthonplatz könne frühestens im nächsten Jahr mit dem Neubau der Brunnenanlage kommen. Auch bei den weiteren Bauvorhaben Frauenbrunnen und Wasserspielplatz Silberhöhe sei der Aufbau einer Trinkwasserstele berücksichtigt, mögliche Ausführung 2026/27.
Vorgeschlagen wird mit dem vorliegenden Antrag einerseits zwei weitere – ohnehin für eine Sanierung vorgesehene – Brunnenanlagen im innerstädtischen Bereich (Glaucha, Bebel-Viertel) in den Blick zu nehmen und hier Trinkbrunnenanlagen mit einzuplanen.
Vorgeschlagen wird außerdem künftig bei allen Sanierungsvorhaben von städtischen Wasserspielen die Möglichkeit des Anschlusses einer Trinkbrunnenanlage mit vorzusehen. Im Rahmen der jeweiligen Variantenbeschlüsse bei Brunnenanlagensanierungen sollten den Stadtratsgremien auch künftig Varianten mit Trinkbrunnen vorgelegt werden. Wird dann zunächst eine Variante ohne Trinkbrunnen umgesetzt, besteht die Möglichkeit diesen später nachzurüsten.