Umsetzungsstand der grünordnerischen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 8.3 und Nr. 8.4 in Halle-Büschdorf? 8. Dezember 201129. September 2014 Zur Entwicklung von innerstädtischen Bauflächen für den Wohnungsbedarf wurde mit den zusammengehörenden Bebauungsplänen 8.1 bis 8.4 Baurecht zur Erweiterung der Ortslage Büschdorf geschaffen und Bauland für den Wohnungsbau von vorrangig Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern freigegeben. Inzwischen sind die ausgewiesenen Flächen größtenteils bebaut. Die grünordnerischen Festsetzungen (detailliert festgesetzte Pflanzgebote im öffentlichen und privaten Bereich) zur Aufwertung des Wohnumfeldes und als Eingriffs-Ausgleich für die Versiegelung ehemaliger Ackerfläche sind jedoch insbesondere im Bereich der Bebauungspläne 8.3 (Wohnbebauung Halle-Büschdorf, Franz-Maye-Straße) und 8.4 (Halle-Büschdorf, Guido-Kisch-Straße) augenscheinlich nicht vollständig umgesetzt worden. Beispielsweise fehlen die festgelegten Baumanpflanzungen entlang der Südseite der Guido-Kisch-Straße (Bebauungsplan 8.4) ebenso sehr wie jene in dem als Parkanlage und Kinderspielplatz festgelegten westlichen Bereich von Bebauungsplan 8.3. Wir fragen daher: Wurden und werden die grünordnerischen Festlegungen der Bebauungspläne 8.3 – Wohnbebauung Halle-Büschdorf, Franz-Maye-Straße – und 8.4 – Halle-Büschdorf, Guido-Kisch-Straße (ehemals Günter-Mayer-Straße) – nach dem Wissen der Stadtverwaltung vollumfänglich umgesetzt und eingehalten? Wenn ja: Wie erklärt die Stadtverwaltung das offenkundige Fehlen geforderter Bepflanzungen? Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne die Pflicht zur Ersetzung abgängiger Pflanzen fixieren? Wenn nein: Warum wurden die Auflagen der Bebauungspläne nicht eingehalten? Warum wurde die Einhaltung nicht von der Stadtverwaltung durchgesetzt? Fehlte es an ausreichenden Kontrollen? Welche Pflanzgebote sind in jeweils welchem Umfang noch nicht umgesetzt worden? Wie und in welchem Zeitraum gedenkt die Stadtverwaltung die Umsetzung der grünordnerischen Festlegungen einzufordern?