Anfrage zur städtischen Kontrolle der Umweltzone 23. Februar 201229. September 2014 In der Frage der Kontrolle des ruhenden Verkehrs bei der Einhaltung der Vorschriften des seit 01.09.2011 gültigen Luftreinhalteplans (sogenannte Umweltzone) hat sich die Stadtverwaltung Halle in der Vergangenheit wiederholt auf den Standpunkt gestellt, dass das städtische Ordnungsamt nicht für die Kontrolle derartiger Verstöße des ruhenden Verkehrs zuständig sei. Zuletzt beispielsweise indirekt mit der Antwort vom 10.01.2012 auf die schriftliche Anfrage V/2012/10369 der SPD-Fraktion. Unserer Fraktion liegt jedoch eine Kopie eines Schreibens vom Innenministerium des Landes vom 06.12.2011 an die Oberbürgermeisterin vor, in welchem die städtische Zuständigkeit für diese Kontrollen nach § 16 Abs. 1 ZustVO SOG und § 5 Abs. 1 Nr. 6 ZustVO OWi noch einmal eindeutig klargestellt wird. Auch die Presse berichtete zwischenzeitlich über diesen Erlass. Wir fragen daher: Ist das oben zitierte Schreiben des Innenministeriums in der Stadtverwaltung Halle eingegangen? Wenn ja, wann? Ist die Stadtverwaltung Halle im Lichte der Ausführungen dieses Erlasses weiterhin der Auffassung, nicht für die Kontrolle von Verstößen gegen die Regelungen des Luftreinhalteplans im ruhenden Verkehr zuständig zu sein? 2.1. Wenn ja, warum? 2.2. Wenn nein, seit wann werden diese Regelungen durch das Ordnungsamt der Stadt Halle kontrolliert? Welche Ergebnisse haben diese Kontrollen bisher ergeben? Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Landesumweltministerium und dem Landesamt für Umweltschutz kann die Stadtverwaltung das Gebot einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Merseburger Straße mittels einer „dynamischen Umsetzung“ belastungsabhängig in Kraft setzen. Wann wurde diese Geschwindigkeitsbegrenzung seit dem 01.09.2011 aktiviert und wann gegebenenfalls wieder deaktiviert? Wann wurde die Stadtverwaltung jeweils über die zugrundeliegende Messwertüberschreitung informiert? Der Luftreinehalteplan sieht als eine weitere Maßnahme die Nutzung der dynamischen Informationstafeln des Parkleitsystems zur Information der Bürgerinnen und Bürger über erhöhte Feinstaubbelastungen vor. Wann wurde ein entsprechender Hinweis seit dem 01.09.2011 aktiviert und wann gegebenenfalls wieder deaktiviert? Wann wurde die Stadtverwaltung jeweils über die zugrundeliegende Messwertüberschreitung informiert?