Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Erstattung von Reinigungskosten aus dem Einwegkunststofffonds

Einwegkunststoffprodukte tragen maßgeblich zur Vermüllung im öffentlichen Raum bei.
Herstellende von Einwegkunststoffprodukten müssen sich deshalb seit Einführung des sog.
Einwegkunststofffonds mit Abgaben an den Sammlungs- und Reinigungskosten von
Kommunen beteiligen. Zu den betroffenen Produkten gehören laut
Einwegkunststofffondsgesetz1
Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen,
Getränkebehälter und -becher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und
bestimmte Tabakprodukte.
Ab 2025 können Kommunen nun für die Beseitigung von Abfällen aus dem öffentlichen
Raum erstmals Gelder aus dem Einwegkunststofffonds beanspruchen.
Die Erstattung von Kosten setzt voraus, dass sich die Kommune registriert und bis zum 15.
Mai eines Jahres Daten in bestimmten Kategorien und Einheiten entsprechend der
Einwegkunststofffondsverordnung
für das vorangegangene Kalenderjahr meldet.
Wir fragen:

  1. Hat sich die Stadt Halle über die betreffende Plattform DIVID3
    registriert?
  2. Welche Leistungen wurden für 2024 gemeldet oder sind für eine Meldung noch
    vorgesehen?
  3. Mit welchen zusätzlichen Einnahmen rechnet die Stadtverwaltung über Erstattungen
    aus dem Einwegkunststofffond für Leistungen in 2024? Sind Einnahmen
    diesbezüglich im Haushalt 2025 eingeplant?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende