Antrag zur Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2012/2013

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich nach Vorliegen der Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde über den Widerspruch der Oberbürgermeisterin vom 02. März 2012 zur Beschlussfassung des Stadtrates zur Vorlage „Feststellung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle(Saale) für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 für das Schuljahr 2012/13“; Vorlage V/2011/09930 (hier: Beschränkung des Widerspruchs auf Ablehnung der Schließung Förderschule Jägerplatz) eine Beschlussvorlage über die mögliche Einlegung von Rechtsmitteln vorzulegen. Sollte eine Entscheidung des Stadtrates nicht rechtzeitig eingeholt werden können, sind fristwahrend entsprechende Rechtsmittel einzulegen.

Begründung

Zur Vorlage „Feststellung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle(Saale) für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 für das Schuljahr 2012/13“ (Vorlage V/2011/09930) erfolgte in der Stadtratssitzung im Dezember 2012 eine Beschlussfassung. Nachdem die Oberbürgermeisterin hinsichtlich der Beschlusslage zur Förderschule am Jägerplatz Widerspruch gegen die mehrheitliche Entscheidung des Stadtrates eingelegt hatte, hat der Stadtrat in der Sitzung am 29.02.2012 den betreffenden Beschluss bestätigt.

Mit Schreiben vom 02.03.2012 wurde der Stadtrat darüber informiert, dass die Oberbürgermeisterin gegen den Beschluss des Stadtrates nunmehr gemäß § 62 Abs. 3 Satz 5  GO LSA Widerspruch eingelegt hat und unverzüglich eine Entscheidung der Kommunalaufsicht einholen wird.

Mit dem vorliegenden Antrag wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, den Stadtrat unmittelbar nach Vorliegen der Entscheidung der Kommunalaufsicht in das weitere Verfahren einzubeziehen. Da nicht auszuschließen ist, dass eine Entscheidung des Stadtrates über die Einlegung von Rechtsmitteln notwendig wird und bis zu einem entsprechenden Stadtratsbeschluss Rechtsmittelfristen möglicherweise nicht eingehalten werden können, ist aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Beschlussfassung über eine fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln notwendig.

Status

mit Änderungen mehrheitlich beschlossen