Prüfung der Aufwertung der Saaleufer 25. April 201229. September 2014 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der angekündigten Erstellung eines Leitbilds für die Saale und den umliegenden Raum im Stadtgebiet Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität dafür besonders geeigneter Uferbereiche zu prüfen und dem Stadtrat im Rahmen des Leitbilds vorzulegen. Begründung Von der Aufenthalts- und Badequalität früherer Zeiten mit ihren zahlreichen Badestellen und Schwimmanstalten ist die Saale aufgrund langjähriger Verschmutzungen trotz aller Säuberungsfortschritte noch immer ein gutes Stück entfernt. Dennoch ist bei guten Wasserverhältnissen an geeigneten Uferabschnitten ein gelegentliches Bad in der Saale schon wieder möglich. Und generell sind die Uferbereiche, insbesondere auf der Peißnitz, beliebte Ausflugsziele und Aufenthaltsorte der Hallenserinnen und Hallenser in den Frühlings- und Sommermonaten. Auch wenn ausweislich der Verwaltungsantwort auf unsere Anfrage V/2011/09909 die Ausweisung offizieller Badestellen aus Gründen der Wasserqualität und der geteilten rechtlichen Zuständigkeiten für die Bundeswasserstraße Saale noch nicht wieder in Frage kommt, so sind doch neben den „wilden Badestellen“ Maßnahmen zur Verschönerung topographisch geeigneter Uferbereiche denkbar, die zumindest die Aufenthaltsqualität an der, wenn schon nicht in der, Saale erhöhen könnten. So wurden beispielsweise in Dresden Teile des Elbeufers beräumt und entschottert und bieten den Bewohnern nun die Möglichkeit, sich dort zu Erholungszwecken aufzuhalten und sogar Strandkörbe aufzustellen. Im Kontext der jüngsten Debatten um Baumfällungsmaßnahmen am Saaleufer kündigte der Herr Beigeordnete Stäglin (beispielsweise im Rahmen der Einwohnerfragestunden vor den Stadtratssitzungen am 29.02.2012 und am 28.03.2012) an, dass die Stadtverwaltung an einem Leitbild für die Saale und den durch sie durchflossenen städtischen Raum arbeite und dies dem Stadtrat noch vor Jahresende vorlegen wolle. Dieses Konzept könnte ein guter Ausgangspunkt sein, noch einmal in Abstimmung mit der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Maßnahmen der Aufwertung der Uferbereiche zu prüfen und dem Stadtrat gegebenenfalls zur Umsetzung vorzuschlagen. Status in Beratung