Mit Stadtratsbeschluss vom 25.04.2012 hat der Stadtrat mehrheitlich einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75.1 „Dessauer Platz, SB-Warenhaus“ in der Fassung vom 20.02.2012 bestätigt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Zur äußeren verkehrlichen Erschließung des Nahversorgungszentrums mit SB-Warenhaus und Fachmärkten wird im Entwurf des B-Planes hinsichtlich des MIV ausgeführt, dass für den Knotenpunkt Paracelsusstraße/Äußere Hordorfer Straße ein zusätzlicher Linksabbiegefahrstreifen aus Richtung der nördlichen Paracelsusstraße in die Äußere Hordorfer Straße und eine Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens in der Zufahrt der südlichen Paracelsusstraße vorgesehen sind. Bezüglich des Fußgänger- und Radverkehrs wird lediglich dargestellt, dass zukünftig wegen der hohen Belegung in der Äußeren Hordorfer Straße zwischen Paracelsusstraße und Hermesstraße benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen angelegt werden sollen.
Wir fragen:
- Welche Lösungen zur Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des Gebietes sind hinsichtlich des Fußgänger-und Radfahrerverkehrs aus den umliegenden Wohngebieten Nördliche Innenstadt, Paulusviertel und Frohe Zukunft vorgesehen? (Bitte zeichnerische Darstellung beifügen!)
- Welche Auswirkungen sind infolge der Schaffung eines zusätzlichen Linksabbiegefahrstreifens aus Richtung der nördlichen Paracelsusstraße für die Nutzer der Kleingartenanlage „Erholung 1920“ zu erwarten? Wie viele der bisher als Lärm- und Sichtschutz vorhandenen Bäume entlang der Paracelsusstraße müssen aufgrund der vorgesehenen Aufweitung der Verkehrsflächen entfernt werden? Inwiefern sind Ausgleichsmaßnahmen vor Ort möglich und vorgesehen?
- Wie viele der bisher in der Äußeren Hordorfer Straße vorhandenen Bäume müssen aufgrund einer Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens in der Zufahrt der südlichen Paracelsusstraße entfernt werden? Inwiefern sind Ausgleichsmaßnahmen vor Ort möglich und vorgesehen?
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