Interfraktioneller Antrag zum Baudenkmal Brüderstraße 5 30. Mai 201229. September 2014 Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM, CDU-Stadtratsfraktion, Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Halle (Saale), SPD-Stadtratsfraktion Halle (Saale) sowie Stadträtin Martina Wildgrube (FDP-Stadtratsfraktion) und Stadtrat Dr. Hans-Dieter Wöllenweber (FDP-Stadtratsfraktion) zum Baudenkmal Brüderstraße 5 Der Stadtrat setzt sich für den Erhalt des Baudenkmals Brüderstraße 5 ein, missbilligt das Bestreben des Eigentümers vor dem Verwaltungsgericht einen Abbruch durchzusetzen und fordert die Stadtverwaltung auf, sich aktiv für den Erhalt des Gebäudes einzusetzen. Begründung Das Haus Brüderstraße 5 ist eines der wichtigsten Baudenkmale der Stadt und unverzichtbarer Bestandteil des historischen Straßenzuges. Im Haus befinden sich eine Kelleranlage aus den 12. Jahrhundert, wertvolle barocke Stuckdecken im Erd- und 1. Obergeschoss sowie barocke Türen im zweiten Obergeschoss. Trotz der bereits sehr geschädigten Bausubstanz sind große Teile der historischen Innenausstattungen noch zu retten. Die massive Fassade aus Sandstein von 1707 ist in Halle einmalig. Die Brüderstraße war u. a. das Wohn- und Arbeitshaus von Philipp Theodor Friedrich Meckel, Johann Friedrich Meckel und Peter Krukenberg, die hier wesentlich hallesche Medizingeschichte geschrieben haben. Mit den Renaissancehäusern Brüderstraße 6, 7 und 12 prägt das Haus wesentlich das historische Bild der Straße. Ein Abbruch, auch unter Erhalt der Fassade würde eine positive Entwicklung der Brüderstraße stark beeinträchtigen. Ein Erhalt des Gebäudes ist zum jetzigen Zeitpunkt möglich und wirtschaftlicher als ein Abbruch bei Erhalt der Fassade. Alle Bemühungen sollten sich demnach auf den Erhalt ausrichten. Auch für den Fall, dass der Eigentümer eine Abbruchgenehmigung beim Verwaltungsgericht erwirkt, sollte sich die Stadt weiterhin für den Erhalt des Gebäudes einsetzen. Status mit großer Mehrheit angenommen