Gemäß des 2004 inkraftgetretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) werden Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel bei gesetzlich Krankenversicherten nur noch bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen (vgl. §24a Absatz 2 SGB V). Demnach müssen BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe diese Kosten ab dem 21. Lebensjahr nun mittels des Regelsatzes decken. Der im Regelsatz vorgesehene Anteil für Gesundheitspflege reicht aber bei weitem nicht aus, um die monatlich anfallenden Kosten für länger wirksame, sichere Kontrazeptiva zu decken. Etliche Städte (wie Berlin, Bonn, Flensburg oder Aachen) haben daher alternative Modelle für Bewilligungs- und Antragsverfahren zur (teils anteiligen, teils vollständigen) Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für über 20-Jährige ALGII- und Sozialhilfe-EmpfängerInnen entwickelt. In einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Lüddemann (KA 6/7293) heißt es, dass in Auslegung des §49 SGB XII in Sachsen-Anhalt bisher nur die Stadt Dessau-Roßlau und der Landkreis Wittenberg Regelungen getroffen haben für eine solche Kostenübernahme im Bereich SGB XII. Zur Stadt Halle (Saale) lagen der Landesregierung hingegen keine Angaben vor.
Wir fragen:
- Inwieweit sieht die Stadtverwaltung in Auslegung des §49 Satz 2 SGB XII und des §24a Absatz 2 SGB V die Stadt in der Pflicht, Regelungen vorzunehmen, um eine (anteilige) Kostenübernahme für Verhütungsmittel von über 20-Jährigen ALGII- oder Sozialhilfe-EmpfängerInnen zu gewährleisten?
- Inwieweit hat die Stadt solcherart Regelungen getroffen? Wenn ja, welcher jährliche Kostenaufwand entstand ihr daraus in den Jahren 2000 bis 2011?
- Liegen der Stadtverwaltung Informationen darüber vor, dass infolge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes die Anzahl an §218-Beratungen sowie an ungewollten Schwangerschaften zunahm?
- Wie hoch war in Halle die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen in den Jahren 2000 bis 2011?
Verwandte Artikel
Anfrage der Stadträtin Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN) zu Plänen des Katastrophenschutzes für das Gebiet Hafenstraße/Sophienhafen
Teilbereiche im Gebiet Hafenstraße/Sophienhafen waren von den Hochwasserereignissen im Juni 2013 erheblich betroffen. Aktuell sollen nunmehr in 2024 diese Flächen entlang des Flusslaufes der Saale formal als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden…
Weiterlesen »
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu städtischen Vergaben bei sog. sensiblen Produktgruppen
Seit April 2023 gibt es die neue Verwaltungsvorschrift Nr. 02/2023 – „Verwaltungsvorschrift städtische Vergaben“ – vgl. Infovorlage VII/2023/05588. Neu war insofern u.a. das ausdrückliche Bekenntnis der Stadt Halle (Saale) zu…
Weiterlesen »
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einem neuen Verwaltungsstandort in Halle-Neustadt
Im städtischen Amtsblatt am 26. April 2024 wurde bekanntgemacht, dass die Stadt Halle im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Unterbringung von mindestens 450 städtischen Beschäftigten ein Mietobjekt in Halle-Neustadt sucht….
Weiterlesen »