Anfrage zu den Auswirkungen der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes 18. Juli 201229. September 2014 Im April 2012 hat das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt den Entwurf für ein neues Kinderförderungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Dieser sieht unter anderem eine Rückkehr zum Ganztagsanspruch auf Betreuung für alle Kinder bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang vor. Laut dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Stufenplan soll ab 1. August 2013 der Ganztagsanspruch für alle Kinder im Kindergarten und ein Jahr später der Ganztagsanspruch im Krippenbereich realisiert werden. Gemäß dem geänderten § 3 Absatz 3 des Entwurfs würde ein ganztägiger Platz ein regelmäßiges Betreuungsangebot von 10 Stunden je Betreuungstag oder 50 Wochenstunden umfassen. Wir fragen: Wie viele ErzieherInnen der kommunalen Kindertageseinrichtungen werden in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen? Mit welchen konkreten personellen und finanziellen Aufwüchsen rechnet der Eigenbetrieb Kindertagesstätten in den Jahren 2013 bis 2015 angesichts des geplanten (stufenweisen) Ganztagsanspruchs auf Betreuung für alle Kinder? Welche Strategien verfolgt der Eigenbetrieb zur langfristigen Sicherung des Personals in städtischen Kindertagesstätten angesichts dieser voraussichtlichen Entwicklungen?