Informationen über den Stand der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Dölauer Heide? 18. Juli 201229. September 2014 Gemäß § 5 Absätze 1 und 2 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind für einen im Alleineigentum einer Gemeinde stehenden Körperschaftswald von mehr als 100 Hektar Gesamtwaldfläche periodische und jährliche Betriebspläne aufzustellen, nach denen die Bewirtschaftung erfolgt. Die Betriebspläne bedürfen demnach der Bestätigung durch die Gemeinde. Wir fragen: Für welchen Zeitraum wurde wann zuletzt ein periodischer Betriebsplan für die Bewirtschaftung der Dölauer Heide aufgestellt? Wann wurde dieser von der Stadt Halle bestätigt? Wann wurde der für das Jahr 2012 geltende jährliche Betriebsplan aufgestellt? Wann erfolgte insofern die Bestätigung durch die Stadt? Aus welchen Gründen wird der Stadtrat bisher nicht in das in § 5 Absatz 2 WaldG LSA beschriebene Bestätigungsverfahren einbezogen? Welche Konzeption der forstlichen Pflege liegt den Betriebs- bzw. Bewirtschaftungsplanungen in Halle zugrunde? Die Dölauer Heide ist Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Demnach sind Pläne und Projekte auf Ihre Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen zu prüfen. Wurden die planmäßig in den vergangenen Jahren durchgeführten Holzeinschläge in dieser Hinsicht geprüft? Auf welcher Grundlage wurden die jährlichen bzw. periodischen Betriebsplanungen geprüft und wer führt diese Prüfung durch? Wie werden die damit verbundenen Schutz- und Erhaltungsziele umgesetzt? In welcher Form kann die Öffentlichkeit künftig über bestätigte Betriebspläne für die Dölauer Heide informiert werden?