Antrag zur Erstellung einer kommunalen Richtlinie für die Kindertagespflege 28. November 201229. September 2014 Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt einen Entwurf für „Richtlinien zur Kindertagespflege“ zu erarbeiten und dem Stadtrat spätestens im März 2013 zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Zuge der Erarbeitung soll zudem geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen, die derzeit an die Inanspruchnahme eines Tagespflegeplatzes gestellt werden, aufgehoben werden können. Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat zusammen mit dem Entwurf der Richtlinie vorzulegen. Die Richtlinie soll u.a. berücksichtigen: Hinweise auf gesetzliche Rahmenbedingungen Anforderung an Tagespflegeperson und –stelle Vertretungsregelung Finanzierung Beitragsregelung für Eltern Konzept zur Qualitätsentwicklung und –überwachung Begründung Wenn Eltern im Anschluss an die Elternzeit den Wunsch haben wieder beruflich einzusteigen, müssen sie zwangsweise eine Tagesbetreuung für ihr Kind organisieren. Die Zahlen aus der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Stadt belegen, dass der Trend in diese Richtung in Halle (Saale) weiter anhält – wurden 2010 noch 52% der unter Dreijährigen „fremd“ betreut, waren es im letzten Jahr bereits 54%. Neben der gängigen Betreuung in einer Kindertagesstätte gibt es eine weitere Option: die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. In dieser familiennahen Betreuungsform kümmert sich eine ausgebildete Tagespflegeperson um maximal fünf Kleinkinder (gemäß §6 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Derzeit sind 18 Tagespflegepersonen im Stadtgebiet aktiv, ihre Betreuungskapazität umfasst 60 Plätze. Immer häufiger interessieren sich Eltern entweder ganz gezielt oder aus Ermangelung an ausreichend Krippenplätzen für die Betreuung durch Tagesmütter oder -väter. Bevor sie sich allerdings gezielt auf die Suche nach einem Tagespflegeplatz begeben, wollen sie verständlicherweise eindeutige Aussagen zu Modalitäten und Standards in der Tagespflege, z.B. im Rahmen einer Richtlinie zur Tagespflege. Obwohl Eltern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit haben unter bestimmten Voraussetzungen, einen Tagespflegeplatz für ihr Kind zu beanspruchen, existieren bislang keine öffentlich bekannten Richtlinien zur Kindertagespflege in Halle (Saale). Für weiterführende Informationen zu dem Betreuungsangebot müssten sie sich derzeit individuell zunächst mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Um diesen Zustand zu beenden und um Transparenz für Eltern und Tagespflegeeltern zu schaffen, fordern wir mit dem Antrag die Erstellung einer kommunalen Richtlinie. Sie soll dazu dienen, die Rahmenbedingungen für Kindertagespflege, umfassend darzustellen. Entsprechend sollte sie Aussagen zu u.a. folgenden Themen treffen: gesetzliche Rahmenbedingungen, Anforderungen an Tagespflegepersonen und Betreuungsräumlichkeiten, Finanzierung der Tagespflegeperson, Elternbeiträge, Anforderung an Qualität der Betreuung und Kontrolle sowie Vertretungsreglung. Auf Grundlage der Richtlinien können Verwaltung und Stadtrat zukünftig beispielsweise gesetzliche Änderungen besser nachvollziehen und darstellen oder auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren. Um die Hauptakteure, nämlich die Tagesmütter und Tagesväter, mit in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen, sollte ihnen der Entwurf im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung durch das Jugendamt vorgestellt werden.