Antrag zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Familienberichterstattung – Teilbericht Kinderarmut 20. Februar 201329. September 2014 Gemeinsamer Antrag der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum III. Quartal 2013 auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der 2. Familienberichterstattung – Teilbericht Kinderarmut einen vom Stadtrat zu beschließenden Maßnahmeplan gegen Kinderarmut vorzulegen. Über die Umsetzung der Maßnahmen wird jährlich im Jugendhilfeausschuss und Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss in Form eines Berichtes durch die Verwaltung informiert. Die Stadtverwaltung analysiert darin weiterhin die Wirksamkeit der Handlungsempfehlungen und die Qualität der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Akteuren. Begründung Mit der Fortschreibung des Kinderarmutsberichtes gelang es der Verwaltung eine Bilanz der letzten drei Jahre zu ziehen. Dabei zeigte sich, dass eine wirksame Strategie gegen Kinderarmut von mehreren Faktoren geprägt ist und ebenso viele Träger, Initiativen, Einrichtungen etc. in komplexen Netzwerken gegen Kinderarmut wirken. Die Umsetzung der im Bericht aufgezeigten Handlungsempfehlungen ist dringend erforderlich. Aus diesem Grund fordern die antragstellenden Fraktionen die Erarbeitung eines Maßnahmeplanes gegen Kinderarmut, der vom Stadtrat zu beschließen ist. Einerseits soll mit der Beschlussfassung durch den Stadtrat die Verbindlichkeit der Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut erhöht werden. Anderseits erfordert die Situation eine tiefgründigere, nachhaltigere und umfassendere Auseinandersetzung mit der Problematik, die über eine reine Berichterstattung hinausgeht. Sie erfordert eine strategische Planung, einschließlich der Koordination und Bündelung der zahlreichen Projekte und Maßnahmen, die von vielen verschiedenen Akteuren erbracht werden. Für den Stadtrat ist es notwendig, kommunalpolitisch steuerbare Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Kinderarmut zu beschließen. Mit einem jährlichen Umsetzungsbericht soll zeitnah die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden und die Gelegenheit bieten, Angebote zu überprüfen und an die tatsächliche Bedarfssituation anzupassen. Der Umsetzungsbericht dient damit auch als Planungsgrundlage für die zukünftigen Haushaltsberatungen.