Anregung zur Verbesserung der Situation von Radfahrerinnen und Radfahrern auf dem Boulevard und Marktplatz

Die derzeitige Regelung erlaubt Radfahrerinnen und Radfahrern das Befahren des Boulevards auf der Leipziger Straße und des Marktplatzes außerhalb der Schienenbereiche der Straßenbahn nur in der Zeit von 20 Uhr bis 9 Uhr. Da diese Bereiche als Fußgängerzone ausgewiesen sind, ist diese Vorgabe für Tageszeiten mit hohen Fußgängeraufkommen auch erforderlich. Um die Bedingungen für Radfahrerinnen und Radfahrern in der Stadt Halle auf dieser Hauptverbindungsstrecke zwischen Stadtzentrum und Bahnhof zu verbessern, regen wir daher an, die Regelung außerhalb der Stoßzeiten zu erweitern. Insbesondere für Pendler, Berufstätige und Studierende würde dies eine Erleichterung bedeuten, auf direktem Weg zu ihrem Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz zu gelangen. Die Stadtverwaltung sollte sich zu diesem Zweck bei den zuständigen Behörden für die Zulässigkeit des Radverkehrs in der Zeit von 19 Uhr bis 10 Uhr einsetzen.