Bei Geschwisterermäßigung nachbessern 16. Oktober 201329. September 2014 Aktuell wird in den Ausschüssen des Stadtrates die Thematik Kinderbetreuung diskutiert. Die Stadtverwaltung hat dazu Vorschläge für Änderungen sowohl der sogenannten Benutzungssatzung als auch hinsichtlich der künftigen Kostenbeiträge vorgelegt. Umgesetzt werden muss insbesondere der seit dem 01.08. bestehende Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in einer Tageseinrichtung nun für alle Kinder. Zwar hatte das Land Sachsen-Anhalt bei der Neufassung des Kinderförderungsgesetzes angekündigt, die mit der Änderung verbundenen Mehraufwendungen übernehmen zu wollen. Aktuelle Kalkulationen der Stadt kommen allerdings zum Ergebnis, dass Halle erheblich drauf zahlen muss. Unsere Fraktion unterstützt daher Überlegungen, sich wegen einer Verletzung des sogenannten Konnexitätsprinzips an einer Klage des Städte- und Gemeindebundes zu beteiligen. Allerdings würden die aktuellen Vorschläge der Stadt unabhängig davon auch bedeuten, dass sich Familien erneut auf steigende Elternbeiträge einstellen müssen. Anders als 2009 angekündigt und vom Stadtrat beschlossen, hat die Stadtverwaltung dabei erneut keine explizite Regelung für eine “Geschwisterermäßigung” bei der Staffelung der Kostenbeiträge vorgelegt. Für viele Familien mit mehreren Kindern steigen die Kosten damit trotz gesetzlicher Kappungsgrenze überproportional. Schon der Vergleich mit den ebenfalls neuen Regelungen in Magdeburg und Dessau zeigt, dass solche Ermäßigungen möglich und sinnvoll sind. Hier muss dringend nachgebessert werden. Weiterhin kritisch sehen wir, dass Betreuungszeitstufen künftig jeweils verbindlich für ein Jahr vereinbart werden sollen. Dies mag der Personalplanung der Träger entgegenkommen, allerdings ist diese Frist für die Familien in jedem Fall viel zu lang, um auf sich ändernde Lebensumstände reagieren zu können. Eine Regelfrist von drei Monaten erscheint eher angemessen. Auch dass vorrangig die Tageseinrichtungen den Erziehungsberechtigten bei der Platzsuche helfen sollen, ist nicht nachzuvollziehen. Diese können auf Nachfrage informieren, ob und wann ein Kitaplatz Vorort bereit gestellt werden kann, bei der generellen Suche können sie kaum unterstützen. Was bisher fehlt ist in jedem Fall eine breite Diskussion der geplanten Änderungen. Die Festlegung von Kostenbeiträgen kann erst nach Anhörung von Kita-Trägern und Kuratorien erfolgen, entsprechende Ergebnisse liegen dem Stadtrat bisher nicht vor. Vorher kann jedoch in keinem Fall eine Beschlussfassung erfolgen. Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Amtsblatt der Stadt Halle vom 16.10.2013 (pdf-Format, 2,7 MB).