Hufeisensee: Bürgerwille unerwünscht? – Aufruf zur Stellungnahme!

Weil ein Investor am Hufeisensee einen Golfplatz errichten will, hat die Stadtverwaltung Halle nun mit Zustimmung des Stadtrates ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Durch dieses sind vielfältige Details des Projektes bekannt geworden. So soll neben einem Golfplatz, ein Hotel, ein Asphaltweg um den See, neue Parkplätze und eine Wakeboardanlage entstehen.  All das lässt  befürchten, dass  der Charakter des gesamten Geländes am Hufeisensee völlig verändert wird. Statt der freien Nutzbarkeit bleiben wohl nur kommerzielle Angebote, vom Artenreichtum nur noch Reste. Ein letzter Ort naturnahen Erholens im Stadtgebiet ginge verloren.

Eine derart umfassende Veränderung mit Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung tausender HallenserInnen sollte nach Auffassung unserer Fraktion öffentlich diskutiert und durch einen Bürgerentscheid beschlossen werden. Entsprechend haben wir einen solchen zum Stadtrat vom 30.10.2013 beantragt – doch wurde dies durch SPD, CDU, FDP und Oberbürgermeister abgelehnt.

Ein zentrales Argument ihrer Ablehnung war, dass die BürgerInnen schon mit dem laufenden Verfahren ausreichend beteiligt würden. Doch tatsächlich haben die Bürgerinnen und Bürger nur die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zum Plan zu äußern. Eine echte Entscheidungskompetenz über das Vorhaben bzw. über Vorhabenalternativen besteht nicht. Im  Planungsausschuss vom 08.10.2013 hat die Stadtverwaltung von der „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ berichtet und dabei verdeutlicht, dass man „natürlich“ kontroverse Meinungen nicht habe berücksichtigen können, weil der Auftrag ja die Umsetzung des Vorhabens sei.  Entsprechend zeigt die Entscheidung des Stadtrates zur Ablehnung des Bürgerentscheids nur zu deutlich, wie wenig große Teile des Stadtrats gewillt sind, die die Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung zu beteiligen und sich damit für direkte Demokratie einzusetzen. Echte Bürgerbeteiligung bleibt ein Lippenbekenntnis, solange man sie nicht auch bei kontroversen Fragen zulässt.

Nun bleibt nur die Mitwirkung  im Bebauungsplanverfahren. Denn demnächst wird der Bebauungsplan  „öffentlich ausgelegt“  und innerhalb einer knappen Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Über diese Stellungnahmen wird dann im Stadtrat entschieden. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner von Ihrem Recht zur Stellungnahme Gebrauch machen.

 

Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Amtsblatt der Stadt Halle vom 13.11.2013.