Antrag zur Sicherstellung einer städtebaulich und finanziell optimalen Entwicklungsplanung am Riebeckplatz

  1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin Stadt Halle (Saale) in der Gesellschafterversammlung der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH, den Geschäftsführer des städtischen Unternehmens anzuweisen, bis zu einer anderslautenden Gesellschafterweisung jegliche Planungen für eine Neubebauung anstelle der abgerissenen Hochhäuser am Riebeckplatz einzustellen.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung erneut, ihren absehbaren Raumbedarf sowohl insgesamt als auch speziell hinsichtlich eines eventuellen neuen Verwaltungssitzes am Riebeckplatz umfassend zu erheben, schlüssig darzulegen sowie mit dem Stadtrat verbindlich abzustimmen.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung darüber hinaus, auf der Grundlage eines solchen verabschiedeten Raumkonzepts eine umfassend abgewogene und begründete Entscheidungsvorlage für oder wider einen Neubau am Riebeckplatz mit der Stadtverwaltung als Ankermieterin bis spätestens Ende 2014 vorzulegen.

 

Begründung

Sogar schon vor dem Beginn des Abrisses der beiden DDR-Hochhäuser am Riebeckplatz 2010-2012 wurde innerhalb von HWG und Stadtverwaltung über eine Ersatzbebauung mittels eines Hochhausneubaus auf der nördlichen Platzseite nachgedacht und dies wiederholt auch öffentlich kommuniziert. Entsprechend findet sich dieses Thema regelmäßig alle paar Monate in den halleschen Medien. Lange, ohne dass konkrete Fortschritte in der Planung erkennbar schienen. Doch mit dem jüngsten Aufschlag, im August gegenüber der Presse und im September im Planungsausschuss mit einem konkreten Zeithorizont für 2018 (Auslaufen des Mietvertrags für das Technische Rathaus am Hansering) kommuniziert, scheint sich dies zu ändern. Insbesondere auch, weil das Projekt auf Wunsch der Stadtverwaltung als Option Einzug in das kürzlich vorgelegte „Integrierte Handlungskonzept Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (Vorlage Nr. V/2013/11767) gefunden hat.

Über diese sehr konkreten Absichtserklärungen hinaus sind jedoch keinerlei konkrete Pläne und Kosten bekannt. Auch konkrete Raumbedarfsanalysen und vergleichende Berechnungen von alternativen Optionen fehlen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier eine entsprechende Bebauung auf jeden Fall gewünscht wird, obwohl ein solches Projekt zweifelsohne ein zweistelligen Millionenbetrag an Baukosten verursachen und sich für die HWG nur mit langen städtischen Mietbindungsfristen rechnen würde. Insbesondere vor dem Hintergrund bisheriger Fehlplanungen beim Raumbedarf der Stadtverwaltung, wenig optimaler Vertragsabschlüsse in der Vergangenheit und der besonders Besorgnis erregenden Tatsache, dass sich die Stadtverwaltung seit Jahren und trotz regelmäßiger, wiederholter und intensiver Nachfrage (siehe Vorlagen V/2013/11642,  V/2012/10993 V/2011/10298, V/2011/09908 und V/2011/09689) unserer Fraktion nicht in der Lage sieht, ein schlüssiges Raumkonzept vorzulegen, welches nachvollziehbar den aktuellen und absehbaren Raumbedarf für die Erledigung der städtischen Aufgaben darlegt. Die kumulierten Immobilienkosten sind der größte Einzelposten städtischer Sachausgaben. Fehlentscheidungen ziehen jahrzehntelange Folgekosten nach sich. Daher sollten ohne eine Raum-Konzeption keinesfalls Überlegungen weiterverfolgt werden oder entsprechende Signale an die HWG gesendet werden, hier eine Planung mit der Stadt als Ankermieterin voranzutreiben. Denn auch Planungen binden Kräfte und Mittel der städtischen Wohnungsgesellschaft und könnten die Stadt außerdem möglicherweise in eine spätere Entscheidungsnotlage zur Nutzung eines solchen Baus zwingen, obwohl möglicherweise günstigere Optionen verfügbar sind.

Vor diesem Hintergrund und des für Bauprojekte nicht mehr allzu langen Zeitfensters schlagen wir dem Stadtrat vor, zur Vermeidung möglicher Kosten und späterer Entscheidungszwangslagen an dieser Stelle eine eindeutige Haltemarke einzuziehen und die eigene Entscheidungshoheit einzufordern. Zudem sollte die Stadtverwaltung aufgefordert werden, ihre Immobilienstrategie umfassend zu begründen und jegliche öffentliche Kommunikation oder Signale an Dritte zu unterlassen, bis entsprechende Planungen durch den Stadtrat beraten, bestätigt und verabschiedet wurden.